Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 194/2018 vom 12.03.2018

Bundesrat für Stärkung von Kraft-Wärme-Kopplung

Der Bundesrat hat sich am 2. März 2018 im Wege einer Entschließung dafür ausgesprochen, dass die anteilige Befreiung der KWK-Anlagen von der EEG-Umlage im Sinne des Vertrauensschutzes rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten soll. Der Bundesrat spricht der Bundesregierung dabei seine Unterstützung für die Verhandlungen mit der EU-Kommission aus, die die Befreiung beihilferechtlich genehmigen muss.

Die beihilferechtliche Ausnahmegenehmigung für KWK-Anlagen war zum 31.12.2017 ausgelaufen und zuvor nicht verlängert worden (vgl. Mitteilung Nr. 30/2018). Die Verhandlungen bedrohen die Wirtschaftlichkeit und den langfristigen Bestand zahlreicher KWK-Anlagen in Deutschland. Seit Beginn dieses Jahres müssen Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 ans Netz gegangen sind und der Eigenstromproduktion dienen, die volle EEG-Umlage bezahlen. Zuvor galt ein reduzierter Satz von 40 Prozent der Umlage. In der Praxis bedeutet dies einen Anstieg der Kosten von 2,72 Cent auf 6,79 Cent pro kWh.

Langfristige Perspektive für KWK

Der Bundesrat fordert über die europarechtliche Korrektur des EEG hinaus eine Anpassung des KWK-Gesetzes. Auch der BDEW befürwortet in Anbetracht der langen Planungszeiträume für größere Anlagen eine Verlängerung der Förderung nach dem KWK-Gesetz bis 2030. Da für innovative KWK-Systeme höhere Zuschläge als für „normale“ KWK-Anlagen vorgesehen sind, sollte zudem das Finanzvolumen von derzeit 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Außerdem hätten die Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 gezeigt, dass das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden müsse. Der Verband hält eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig.

Der Entschließungsantrag des Bundesrates unterstreicht, wie wichtig die hochmodernen KWK-Anlagen sind, um die Energiewende zu gestalten. Gerade in kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern und Kläranlagen macht es einen enormen Unterschied, ob man 2,72 Cent oder 6,79 Cent je kWh für den Strom bezahlen muss. Daher ist es aus kommunaler Sicht positiv zu sehen, dass der Bundesrat mit breiter Mehrheit den Entschließungsantrag angenommen hat. Dies sollte die Bundesregierung in den aktuellen Verhandlungen mit der EU-Kommission als zusätzliche Rückendeckung und Unterstützung verstehen.

Az.: 28.6.9-008/003 we

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