Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 321/2015 vom 20.05.2015

Bundesrat für Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Der Bundesrat hat sich in seiner Plenumssitzung am letzten Freitag, den 8.05.2015, mit der Kraft-Wärme-Kopplung befasst. Beraten und beschlossen wurde ein Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen, der sich mit der Bedeutung von KWK für die Energiewende und Klimaschutzziele und der daraus resultierenden dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) auseinandersetzt (vgl. Bundesrat- Drs. 102/15). Der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundesrat hat dem Plenum die Annahme des Antrags empfohlen.

In dem Entschließungsantrag wird unter anderem argumentiert, dass die Technologie KWK, durch die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt wird, jährlich etwa 60 Millionen Tonnen CO2 einsparen wird und als notwendige Flexibilitätsoption im Hinblick auf die schwankende Strom-einspeisung aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Versorgungssicherheit des Energiesystems beitragen kann. KWK ermögliche dabei einen technologieoffenen Einsatz unterschiedlicher Energieträger und liefere insbesondere durch den Anschluss an Wärmenetze oder entsprechend ausgelegte Wärmespeicher einen erheblichen Beitrag für eine zukunftsfähige Infrastruktur.

Der Bundesrat hebt hervor, dass sich KWK-Anlagen aufgrund der derzeit gesunkenen Erlöse an der Strombörse nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen und vielfach sogar deren Abschaltung droht. Vor dem Hintergrund fordert er die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des KWKG vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern und Planungs- und Investitionssicherheit auch für den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen am Markt zu schaffen. Die Novellierung sei voranzubringen, damit wieder Planungs- und Investitionssicherheit am Markt bestehen könne. Dieser Gesetzentwurf sollte nach dem Bundesrat folgende wesentlichen Regelungen umfassen:

  • Einhaltung des KWKG-Ziels unter Beibehaltung der Fördersystematik
  • Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen
  • Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen
  • Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
  • Anhebung der Förderdeckels
  • Beibehaltung des Eigenstromprivilegs
  • Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Der Beschluss des Bundesrates und die darin enthaltenden Forderungen werden aus kommunaler Sicht ausdrücklich unterstützt. Der DStGB hat sich erst am 18.03.2015 in dem gemeinsamen Schreiben mit dem Deutschen Städtetag, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft an den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt und sich für eine zeitnahe Weiterentwicklung der Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung ausgesprochen (StGB-NRW-Mitteilung 249 vom 27.04.2015).

Darin wird die besondere Bedeutung von KWK als unverzichtbarer Baustein der Energie- und Wärmewende gerade in Städten und für die dortigen Stadtwerke, zunehmend aber auch in kleineren Gemeinden, in denen KWK im Rahmen örtlicher Energie- und Klimakonzepte eine wesentliche Rolle spielt, hervorgehoben und die zentralen Anforderungen zu der bevorstehenden Novelle aus kommunaler Sicht formuliert.

Az.: II gr-ko

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