Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 225/2016 vom 22.03.2016

Bundesrat für Modernisierung des Vergaberechts

In seiner Sitzung am 18. März 2016 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Verg RModVO) ohne Änderungen zuzustimmen (Bundesrats-Drs. 87/16). Mit dem Bundesratsbeschluss ist das EU-Vergabereformpaket nun vollständig. Einem Inkrafttreten der neuen Regelungen rechtzeitig zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 18. April 2016 steht formal nichts mehr im Wege. Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) war bereits am 18.12.2015 verabschiedet worden. 

Entgegen dem Votum einiger Ausschüsse hat der Bundesrat im Ergebnis keine inhaltlichen Änderungen mehr an der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vorgenommen. Stattdessen hat er eine Entschließung verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts weiter voranzutreiben. Insbesondere die weiter existierenden Parallelregelungen der VOB/A-EU gehören demnach auf den Prüfstand.

Für eine entsprechende Anpassung hat sich auch der Städte- und Gemeindebund ausgesprochen. Grundsätzlich sei es nicht zu rechtfertigen, so der Bundesrat, dass für gleichartige Sachverhalte bei der Vergabe von Bauleistungen und anderen Leistungen abweichende Vorschriften gelten. Als Beispiele können die Regelungen zum Nachfordern fehlender Unterlagen, die nun in § 16a VOB/A-EU (für Bauleistungen) und § 56 VgV (für andere Leistungen) abweichend voneinander geregelt sind, genannt werden.  

Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung nebst der Entschließung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0087-16 . Weitere Einzelheiten zum Inhalt der Verordnung können den Schnellbriefen 53/2016 vom 19.02.2016 und 28/2016 vom 25.01.2016 entnommen werden. Sie sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Schnellbriefe abrufbar.

Az.: 21.1.1.4-004/004

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search