Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 207/2018 vom 20.03.2018

Bundesrat für mehr Geld an Jobcenter

Seit Jahren schichten mehr als 90 Prozent der Jobcenter zur Deckung der Verwaltungskosten Mittel aus dem Eingliederungsbudget des Bundes um, da das Budget für die Verwaltungsausgaben nicht auskömmlich finanziert ist. Die notwendigen Umschichtungen in den Verwaltungskostenhaushalt führen dazu, dass den Jobcentern für die Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Die Investitionen in aktive Fördermaßnahmen für erwerbsfähige Hilfebedürftige sind daher im Jahr 2016 im Vergleich zu den Jahren 2013/2014 gesunken. Für das Jahr 2017 ist ein weiteres Absinken zu erwarten. Zudem sieht der erste Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2018 weitere Kürzungen vor.

Auch wenn die Arbeitsmarktlage in Deutschland grundsätzlich gut ist, ist die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv, da es zunehmend an den notwendigen Bildungsvoraussetzungen (Schul- beziehungsweise Berufsausbildung, Sprache) fehlt. Häufig sind zudem multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme wird durch die notwendige Umschichtung massiv eingeschränkt.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit einer Entschließung (Drs. 26/18 - Beschluss) auf, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2018 und in den Folgejahren für eine aufgabengerechte Mittelausstattung einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II-Budgets für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Finanzierung der Verwaltungskosten zu sorgen.

Für das Haushaltsjahr 2018 wird gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 zumindest eine Erhöhung des Ansatzes für die Finanzierung der Verwaltungskosten in Höhe der in den Vorjahren erfolgten Umschichtungen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Verwaltungskostenhaushalt gefordert (2016: 764 Millionen Euro). (Quelle: DStGB Aktuell vom 09.03.18)

Az.: 37.0.5.1-003/002

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