Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 223/2017 vom 14.03.2017

Bundesrat für Gemeinnützigkeit von Freifunk

Der Bundesrat hat am 10.03.2017 der Gesetzesinitiative aus NRW zugestimmt, wonach durch Änderung der Abgabenordnung zukünftig Freifunk-Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können. In Freifunk-Initiativen bauen ehrenamtlich Tätige kostenfrei zu nutzende WLAN-Kommunikationsnetze auf. So stellen die Initiativen eigene Leitungen bereit oder Nutzerinnen und Nutzer stellen einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung, die dann von anderen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können.  

Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und kommt anschließend in den Bundestag. Weitere Informationen zum Thema Freifunk und zur Bundesratsinitiative sind im Internet unter www.mbem.nrw/freifunk-gemeinnützigkeit abrufbar.

Az.: 17.0.6.7.1-001/004

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