Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 293/2013 vom 25.04.2013

Bundesrat für Aufhebung des Betreuungsgeldes

Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der acht Länder, in denen SPD, Grüne und Linke regieren, den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldes beschlossen. Die für die Umsetzung des Betreuungsgeldgesetzes notwendigen Finanzmittel sollen stattdessen für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder eingesetzt werden. Der Bundestag muss sich nun mit der Länderinitiative befassen. Es ist davon auszugehen, dass die Kanzlermehrheit von Union und FDP den Gesetzentwurf des Bundesrates ablehnen werden.

Das Betreuungsgeld wird am dem 1.8. 2013 an die Eltern gezahlt, die ihre Kinder nicht in einer staatlich geförderten Kita betreuen lassen. Diese Eltern erhalten zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat.  (Quelle: DStGB Aktuell vom 28.03.2013)

Az.: III/2 820-3

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