Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 846/2023 vom 18.12.2023

Bundesrat billigt Klimaanpassungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 das Bundes-Klimaanpassungsgesetz gebilligt. Über den Gesetzesbeschuss des Bundestages und den wesentlichen Inhalt des Gesetzes hatten wir mit Schnellbrief Nr. 402 vom 27.11.2023 informiert. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Das Gesetz tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Ziel des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes ist es, negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Dazu wird durch das Gesetz erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Da Städte und Gemeinden in besonderer Weise von der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, sollen u.a. die Länder beauftragt werden, für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Städte, Gemeinden und Landkreise zu sorgen. Dazu sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne erstellt werden. Die Länder werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Städte und Gemeinden Klimaanpassungskonzepte aufstellen.

Az.: 23.1.14-002/001 gr

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