Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 135/2005 vom 18.01.2005

Bundesrat beschließt Dosenpfandregelung

Der Bundesrat verabschiedete am Freitag, dem 17. Dezember 2004 die Neufassung der Verpackungsverordnung, nach der künftig ein einheitliches Pflichtpfand von 25 Cent auf Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Alkopops in Einwegverpackungen erhoben wird. Fruchtsäfte, Wein und Milch bleiben dagegen pfandfrei. Die sog. Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern werden abgeschafft, so dass zukünftig Verbraucher leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben können, wo auch Einweggetränkeverpackungen verkauft werden. Pflicht wird die bundesweit einheitliche Rücknahme allerdings frühestens im Frühjahr 2006. Weil sich der Europäische Gerichtshof -für eine längere Übergangsfrist zugunsten der ausländischen Getränkeanbieter ausgesprochen hat, hat die Länderkammer dieses berücksichtigt und eine Übergangsfrist von 12 Monaten für die Neuregelungen beschlossen. Die EU-Kommission hat erklärt, dass die beschlossene Novelle der Verpackungsverordnung ihren Anforderungen entspricht.


Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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