Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 65/2022 vom 13.01.2022

Bundesrat begrüßt den EU-Vorschlag "Fit for 55" zum Klimaschutz

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 ausführlich mit dem Klimaschutzpaket der EU-Kommission befasst. Die Länderkammer begrüßt angesichts der weltweit immer deutlicher werdenden Klimakrise die Vorlage des umfassenden Pakets von Rechtsakten mit den darin enthaltenen wichtigen Weichenstellungen.

Mit ihrem Vorschlag „Fit für 55: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ stellt die Kommission ihre Pläne zu Änderungen des bisherigen EU-Rechts sowie die neuen Initiativen vor.

Das Europäische Klimagesetz hat das EU-Netto-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 im Unionsrecht verankert. Jetzt will die Kommission die EU „Fit für 55“ machen und den notwendigen Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie herbeiführen.

Das Paket enthält unter anderem Vorschläge für Regelungen zur Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems, zur Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude, strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und für einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Wasserstoffahrzeuge. Für bestimmte Importe schlägt die EU-Kommission einen neuen CO2-Preis vor. Er soll dafür sorgen, dass die Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder führt und europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

Vorgesehen sind auch Regelungen zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und für einen sozialen Ausgleich. Über die Lastenteilungsverordnung sollen den Mitgliedstaaten künftig strengere Minderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen werden.

Der Kommissionsvorschlag sieht ein Gesamtziel bis 2030 auch für den Abbau von CO2 durch Moore, Wälder und andere Naturflächen, die als Senken CO2 aus der Atmosphäre speichern, vor.

Die Kommission schlägt überdies ein neues Ziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 vor und schreibt dies in der Richtlinie über erneuerbare Energien mit weiteren Details fest. In der Energieeffizienz-Richtlinie schlägt sie zudem ein höheres Einsparungs-Jahresziel für den Energieverbrauch auf EU-Ebene vor.

Insgesamt hat der Bundesrat viele der vorgeschlagenen Maßnahmen begrüßt und die Notwendigkeit der sozialverträglichen Ausgestaltung hervorgehoben.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Klimaschutz genießt nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene hohe Priorität. Das zeigt auch das umfassende Legislativpaket „Fit for 55“ der Europäischen Kommission. Das Paket adressiert viele klimarelevante Maßnahmen und Einsparpotentiale und verdeutlicht, wie umfassend der Weg zur Klimaneutralität gestaltet werden muss. So etwa für den Bereich des Verkehrs, der Gebäude und auch der Energiepolitik. Auch die EU-Waldstrategie ist in diesem Zusammenhang wichtig. Die von Seiten der FECOF und der Waldbesitzerverbände auf nationaler und EU-Ebene geäußerten Bedenken und Handlungsempfehlungen finden sich erfreulicherweise in vielen Punkten im Beschluss wieder.

Da der Prozess hin zur Klimaneutralität eine große Herausforderung für Gesellschaft und Wirtschaft sein wird, betont der Bundesrat insbesondere die Notwendigkeit, dass die zu treffenden Maßnahmen ausgewogen und gerecht zwischen den Akteuren verteilt werden müssen. Sozialverträglichkeit und auch Wettbewerbsfähigkeit müssen einen besonders hohen Stellenwert erhalten, damit die europäische Klimapolitik Wirkung zeigen kann.

Wie die europäischen Vorgaben tatsächlich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Aufgrund der großen strukturellen und finanziellen Anstrengungen bedarf es hier vor allem einer verlässlichen und deutlich ausgeweiteten Förderpolitik, welche verlässliche Handlungsoptionen, insbesondere auch für Städte und Gemeinden, bietet.

Weitere Informationen finden sich unter www.bundesrat.de.

Az.: 23.1.12-002/001 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search