Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 644/2021 vom 29.11.2021

Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren - Projekte ausgewählt

 

Mit Projektaufruf vom 22.07.2021 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bundesweit Kommunen aufgerufen, Interessensbekundungen für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ einzureichen. Am 29.11.2021 sind die ausgewählten Projekte vom BMI vorgestellt worden. Auf Basis der für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel sind insgesamt 238 Vorhaben für eine Förderung vorgesehen. Eine Übersicht können Sie der im internen Internetangebot des StGB NRW veröffentlichten Projektliste entnehmen. Sie finden diese in unserem Intranet unter Fachinformationen > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung.

Der Bundestag hat im Sommer 2021 die Mittel für das neu aufgelegte Innenstadtprogramm „Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden“ von ursprünglich 25 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro erhöht. Diese Aufstockung der Programmmittel ermöglicht nun eine Bundesförderung für Städte und Gemeinden verschiedener Größenklassen, um bestehende Förderbedarfe für die zukunftsfähige Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen zu erfüllen. Angesichts der großen Herausforderungen bei der Transformation unserer Innenstädte und Ortskerne sollte das Förderprogramm über das Jahr 2022 hinaus mit einer vergleichbar hohen jährlichen Fördersumme vom Bund fortgeschrieben werden.

Das Programm sieht insbesondere die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für einen nachhaltige Innenstadtentwicklung gestellt werden. Über das Programm hatten wir zuletzt mit Schnellbrief 484 vom23.08.2021 informiert. Baulich-investive Maßnahmen – insbesondere auch, um akute Leerstände zu beheben – können anteilig ebenfalls unterstützt werden. Wie im Projektaufruf beschrieben, wurden die eingereichten Projektvorschläge anhand der vier Kriterien Innovation, Kooperation, Konsistenz und Umsetzbarkeit (Finanzierungs- und Zeitplanung) bewertet. Neben diesen vier Bewertungskriterien floss auch die Relevanz der Problemlagen in den Kommunen in die Gesamtbewertung ein. Mit der weiteren Umsetzung des Programms ist neben dem BMI das BBSR betraut, unterstützt von einer Begleitagentur.


 

 

Az.: 20.2.6-006/001 gr

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