Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 215/2016 vom 04.03.2016

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus ab 01.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat über die weitere Förderung von Mehrgenerationenhäusern informiert. Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (AP II) werde am 01. Januar 2017 unter dem Titel „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ ein neues Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten. Mit dem neuen Programm, welches zunächst bis 2020 laufen soll, beabsichtigt das BMFSFJ die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend zu erhalten, um das Erfahrungswissen der Mehrgenerationenhäuser zu sichern. Aber auch neuen Häusern ist nach Mitteilung des Bundesministeriums eine Bewerbung für eine Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus möglich. Antragsteller könnten (wie bisher) sowohl kommunale als auch freie Träger sein.

Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruhe auf den Anregungen aus der „Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser“ sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen der Programmbeteiligung.

Das neue Bundesprogramm ermögliche den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. Sie könnten ihre Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken. Statt vier (wie im AP II) werde es daher zukünftig zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten könnten:

  • Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und
  • Integration von Menschen mit Migrations- und Flüchtlingsgeschichte (zusätzlich fakultativ).

Zusätzlich würden drei Querschnittsziele verfolgt:

  • Generationenübergreifende Arbeit,
  • Einbindung von freiwilligen Engagements und
  • Sozialraumorientierung.

Die Neukonzeption sei zudem ausgerichtet auf die stärkere kommunale Verankerung der Mehrgenerationenhäuser sowie die weitere Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Neben der bereits im AP II erforderlichen Kofinanzierungszusage (von Kommune, Landkreis und/oder Land) soll mit dem Antrag ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft vorgelegt werden. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie eine Aussage dazu beinhalten, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werde.

Unverändert zum AP II bleibe im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro (von Kommune, Landkreis und/oder Land) zusammensetze. Das neue Programm werde den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen, die bisherige Vorgabe im AP II, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürften, entfalle. Dies trage dem Umstand Rechnung, dass von den Häusern Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquiriert werden könnten als Personalkosten.

Der Bund selbst werde weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. Statt unmittelbarer fachlicher Beratung werde zukünftig stärker der regionale Austausch im Vordergrund stehen. 2016 würden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie sei für April 2016 geplant. Das Interessenbekundungsverfahren werde von April bis Ende Mai 2016 laufen, das Antragsverfahren von Anfang September bis Ende Oktober 2016. Über das zweistufige Bewerbungsverfahren möchte das BMFSFJ im Rahmen zweier Veranstaltungen vorab informieren. Eine Veranstaltung ist am 20. April 2016 in Berlin und eine weitere am 27. April 2016 in Frankfurt am Main geplant. Die Veranstaltungen sollen in der Zeit von 10.30 — 15.00 Uhr stattfinden.

Pro Kommune könne sich grundsätzlich eine Person anmelden. Interessierte Kommunen bekunden ihr Teilnahmeinteresse bis zum 11. März 2016 beim Pressebüro der Mehrgenerationenhäuser unter: mehrgenerationenhaeuser@neueshandeln.de . Nach Mitteilung des Bundesministeriums erhalten die Kommunen dann eine E-Mail mit einem interaktiven PDF zur Anmeldung. Nach erfolgreicher Registrierung gehe eine persönliche Einladung zu, die zur Teilnahme an einer der Veranstaltungen berechtige. Das Bundesministerium hat darauf hingewiesen, dass das Platzkontingent begrenzt sei.

Nähere Informationen des BMFSFJ zum neuen Bundesprogramm und dem Antragsverfahren können abgerufen werden auf der MGH-Website unter http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/neues-aus-dem-aktionsprogramm/details/news/2017-startet-bundesprogramm-mehrgenerationenhaus/  .

Az.: 35.0.12

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