Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 222/2014 vom 04.03.2014

Bundesprogramm Lokale Allianzen für Demenz

Bis zum 30. April 2014 läuft die Bewerbungsfrist für lokale Bündnisse zur Unterstützung von Menschen mit Demenz für ein Förderprogramm beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Mit bis zu 10.000 Euro werden Ideen zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung einer lokalen Allianz für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Flankierend zur Allianz für Menschen mit Demenz fördert damit das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit den Aufbau kommunaler Netzwerke und den nachhaltigen Austausch zwischen den einzelnen regionalen Akteuren.

Bis Ende 2016 soll sich die Zahl von bislang 143 unterstützten lokalen Allianzen wie zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser, Vereine, Organisationen, Kirchengemeinden, Ärzte, kulturelle Einrichtungen und Kommunen auf insgesamt bis zu 500 Standorte erhöhen. Bis zum 30.04.2014 eingehende Bewerbungen werden nach Auswahl und Beteiligung der Bundesländer für die Förderung ab 01.09.2014 berücksichtigt. Das Projekt sollte daher nicht vor dem 01.09.2014 starten. Strukturhinweise zum Projekt:

Förderbeginn: 01.09.2014
Förderende: 31.08.2016
Maximale Fördersumme: 10.000,00 Euro

Diese wird wie folgt bereitgestellt:

Im Haushaltsjahr 2014 bis zu 1.667,00 Euro
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu 5.000,00 Euro
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu 3.333,00 Euro

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung; die Mittel werden gemäß den ANBest-P/ ANBest-Gk bereitgestellt. Gefördert wird auf Grundlage des Bundesaltenplanes. Berichtspflichten bei der Förderung nach den ANBest-P:

  • Erster Zwischennachweis bis zum 30. April 2015
  • Zweiter Zwischennachweis bis zum 30. April 2016
  • Verwendungsnachweis zum 28. Februar 2017 zum Stand der Umsetzung des Vorhabens und zum Einsatz der  finanziellen Mittel

Die Berichtspflichten bei einer Förderung nach den ANBest-Gk weichen entsprechend der dortigen Vorgaben ab. Die am Programm Teilnehmenden erklären sich bereit, bei der Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken und als Mentoren zur Verfügung zu stehen. Sie erhalten dabei Unterstützung von der oben genannten Bewilligungsbehörde.

Weitere Bewerbungswellen mit entsprechender Bewerbungsmöglichkeit sind für 2015 und 2016 vorgesehen. Für alle Maßnahmen beträgt die Laufzeit jeweils 24 Monate bei einer Gesamtfördersumme von 10.000,00 Euro je Maßnahme. Zuwendungsfähige Ausgaben, insbesondere: 

1.            Personalkosten
1.1          Aushilfskräfte (Kosten für neu angestelltes Personal, zeitlich befristet
               und projektbezogen eingesetzt auf Basis einer 450,00 Euro-Be-
               schäftigung, sog. „Minijob“)
1.2          Honorarkräfte für Einzelmaßnahmen
2.            Sachkosten
2.1          Ausgaben für Arbeitsmaterialien (Verbrauchsmaterial; z. B. Papier,
               Schreibutensilien wie Kugelschreiber und Textmarker, Radiergummi,
               Druckerpatrone)
2.2          Ausgaben für Kommunikation (Gebühren für Internet, E-Mail, Post,
               Telefon; bei Flatrate z. B. 5 % der Flatrate-Gebühren)
2.3          Anschaffungen
               Gegenstände, deren Anschaffungskosten 410,00 Euro nicht übersteigen,
               sind zuwendungsfähig. Die angeschafften Gegenstände müssen der
               Vernetzungsarbeit dienlich sein und im angemessenen Verhältnis zu der
               Fördersumme stehen. Die Beschaffung von Fachliteratur ist
               nur  eingeschränkt zuwendungsfähig und vorab mit dem Fachbereich im
               BAFzA abzuklären.
3.            Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit nach erfolgter Freigabe durch BMFSFJ
               oder   BAFzA (z. B. Flyer, Broschüren, Internettexte)
4.            Ausgaben für Anerkennungskultur Ehrenamt einschließlich
               Aufwandsentschädigung
5.            Arbeitssitzungen, Informationsveranstaltungen, Workshop und
               Schulungen

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben, insbesondere:

1.            Raum-/Mietnebenkosten
2.            Anschaffungen, d. h. Gegenstände, deren Anschaffungskosten 410,00
               Euro übersteigen
3.            Personalausgaben für hauptamtlich Beschäftigte (auch nicht im Wege
               der „Aufstockung“)
4.            Maßnahmen, die bereits aus Bundes- bzw. EU-Mitteln gefördert werden
5.            Kalkulatorische Kosten (Kosten, denen weder Verträge noch
               Rechnungen zugrunde liegen)
6.            Ausgaben für verbandsinterne Arbeit wie Mitgliederversammlungen und
               Vorstandssitzungen
7.            Seminare

Die Grundlagen für die Bewertung eingereichter Konzepte sowie alle weiteren Unterlagen und sonstigen Details zur Bewerbung können auf der Internetseite www.lokale-allianzen.de abgerufen werden. Für Fragen steht das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) unter der Telefonnummer 0221 3673-0, E-Mail: kontakt-la@bafza.bund.de zur Verfügung. (Quelle: DStGB Aktuell vom 21. Februar 2014)

Az.: III/2

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