Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 309/2020 vom 07.04.2020

Bundespreis „Stadtgrün 2020“: Bewerbungsfrist verlängert!

In der Mitteilung Nr. 75/2020 vom 10.01.2020 haben wir darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsfrist für den Bundespreis „Stadtgrün 2020“ am 09.04.2020 ausläuft.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2020, 23:59 Uhr verlängert. Für den Bundespreis können sich Städte und Gemeinden aller Größenklassen ab 3000 Einwohner sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem gemeinsamen Projekt bewerben.

Der Bundespreis Stadtgrün wird vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgelobt. Ausgezeichnet werden Projekte, welchen in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt wurden. Hierbei können Maßnahmenpakete oder einzelne Projekte eingereicht werden, die öffentliche Freiräume betreffen. Die Maßnahmen können Teilflächen einer Gemeinde oder auch mehrere Kommunen umfassen.  Bei länderübergreifenden Projekten muss die einreichende Kommune in Deutschland liegen. Die Wettbewerbsbeiträge sollen auf vorbildliche Weise verschiedene Funktionen von Stadtgrün miteinander verknüpfen. Es sollen insbesondere ungewöhnliche Projekte, Projektkonstellationen und Prozesse eingereicht werden.

Der Bundespreis „Stadtgrün 2020“ wird in vier Kategorien vergeben:

Zur Kategorie „gebaut“ werden alle Typen von Freiräumen zugeordnet, die neu gebaut, umgebaut oder umgewidmet wurden. Es sind multifunktionale und zukunftsgewandte Projekte preiswürdig oder ein besonderer interdisziplinärer Planungs- oder Bauprozess, der hinter dem umgesetzten Vorhaben stand. können kleine Maßnahmen wie auch großräumige und verbindende Grünzüge und Landschaftselemente eingereicht werden. Es werden vor allem die besonderen Verknüpfungen der Funktionen in den Freiflächen betrachtet.

Zur Kategorie „gepflegt“ werden Projekte zugeordnet, die den Erhalt
oder die Fortentwicklung bestehender Grünanlagen beinhalten. Die Art und Weise der Pflege wie auch der Effekt der Pflege machen die Besonderheit des Projektes aus. Hier werden Projekte mit neuen Pflegeformen, Pflegezusammenarbeit wie auch Pflegeprozessen gesucht wie z.B. die Umstellung auf naturnahe, extensive Pflegekonzepte in Kombination mit Nutzungsvielfalt, Pflege durch Bürgerengagement, neue besondere Zusammenstellung von Pflegeteams oder ein innovatives Vorgehen in der Pflege.

In der Kategorie „genutzt“ wird die Nutzung des Stadtgrüns in den Fokus genommen. Die Teilhabe am öffentlichen Leben steht im Vordergrund. Es werden Projekte gesucht, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten befördern. Auch werden Projekte berücksichtigt, die durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Teilhabeformen ermöglicht, mit einem ungewöhnlichen Prozess die Freiraumnutzungen befördert, Nutzungen ergänzt oder Nutzergruppen integriert haben. Ein weiteres Themenfeld sind in dieser Kategorie auch kluge Umgangsweisen und Lösungen für Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum.

Zur Kategorie „gemanagt“ werden Projekte zugeordnet, welche die Wahrnehmung, die Wertschätzung der Freiräume sowie Veränderungen in der Nutzung von Stadtgrün befördert haben. Hier werden explizit keine klassischen Bauvorhaben aufgerufen, sondern zum Beispiel Kommunikationsstrategien, Kampagnen, Aktionen und räumliche Interventionen, die eine Qualifizierung der Freiräume bewirkt haben. Es wird dazu aufgefordert ungewöhnliche Vorgehensweisen und Experimente einzureichen. Dabei ist es wichtig die positiven Auswirkungen auf das Stadtgrün durch das Projekt darzustellen.

Weitere Informationen unter: https://bundespreis-stadtgruen.de/start/wettbewerb/

Az.: 20.1.12-003/003

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