Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 787/2020 vom 08.12.2020

Bundespreis kooperative Stadt: Bewerbungen ab sofort möglich

Mit dem neu ausgelobten Bundespreis kooperative Stadt will die Nationale Stadtentwicklungspolitik herausragende Kooperationsprojekte auf kommunaler Ebene mit insgesamt 200.000 Euro prämieren. Im Rahmen der digitalen Fachkonferenz zur neuen Leipzig-Charta am 02. Dezember 2020 haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände als Träger der Nationalen Stadtentwicklungspolitik diesen neuen Bundespreis vorgestellt, der die Ziele der Charta mit Leben füllen soll.

Mit dem Bundespreis kooperative Stadt sollen vorbildliche Beispiele einer Zusammenarbeit von lokaler Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausgezeichnet werden. Denn es braucht rechtliche, politische und institutionelle Instrumente, um diese Zusammenarbeit zu verbessern und Vereine, Nachbarschaftsgruppen und soziokulturelle Akteure besser an Stadtentwicklung teilhaben zu lassen. Der Bundespreis rückt Engagement, Mut und Innovationskraft der Beteiligten ins Blickfeld der Öffentlichkeit.

Gesucht werden Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Fachbereichen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten, deren Eigeninitiative fördern und so durch ihre vielfältigen Aktivitäten zu einer Koop.Stadt werden. Alle interessierten Kommunen können bis zum 10. März 2021 zentral am Bundespreis teilnehmen. Die Bewerbung erfolgt unkompliziert über ein Online-Formular und den Upload ergänzender Dokumente.

Die Preisverleihung findet im Rahmen des Bundeskongresses der Nationalen Stadtentwicklungspolitik im Mai 2021 in Köln statt. Insgesamt stehen 200.000 Euro als Preisgeld zur Verfügung. Die Einreichungen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Rahmen eines Forschungsvorhabens ausgewertet und als Best-Practice in einer Publikation aufbereitet. „Koop.Stadt” soll zugleich ein Qualitätslabel sein und als Anreiz für die Umsetzung der Neuen Leipzig-Charta in deutschen Städten und Gemeinden dienen.

Weitere Informationen finden sich unter www.koop-stadt.de und www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de.

Az.: 20.2.5-002/001

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