Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 543/2005 vom 19.07.2005

Bundespolitik und Kommunalfinanzen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Bericht zum Thema „Bundespolitik und Kommunalfinanzen“ veröffentlicht, in dem die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Kommunalfinanzen und ihrer Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte dargestellt werden. Der Bericht des BMF ist im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_54/DE/service/download/abt_v/001,templateId=raw,property=puwlicationFile.pdf abrufbar.

In dem Bericht wird hervorgehoben, dass mit den Ergebnissen der Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindefinanzreform eine strukturelle und quantitative Verbesserung der Gemeindefinanzen gelungen sei und dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine zusätzliche Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite um 2,5 Mrd. € eintrete. Insbesondere wird auch auf die angeblich positive Entwicklung bei den kommunalen Steuereinnahmen der Kommunen nach den Ergebnissen der Steuerschätzung hingewiesen.

Der StGB NRW stellt anlässlich des BMF-Berichts fest, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation nicht ausreichend sind. Angesichts eines immer noch bestehenden Defizits in den kommunalen Haushalten von -3,8 Mrd. € im Jahr 2004 und dem gleichzeitigem exorbitanten Ansteigen der kommunalen Kassenkredite auf über 20 Mrd. € zum Ende desselben Jahres kann nicht von wesentlichen Entlastungen der Kommunen gesprochen werden. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Hartz IV-Kompromisses unterstellte Entlastung der Kommunen i. H. v. 2,5 Mrd. € per Saldo ist noch keineswegs sicher: Die Maßnahmen der Bundesregierung greifen hier ins Leere, wenn die Länder ihre finanziellen Entlastungen aus Hartz IV - insbesondere beim Wohngeld - nicht an die Kommunen weitergeben. Den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer stehen Mindereinnahmen beim gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer gegenüber. Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung dürfen nicht überbewertet werden, da die Kommunen über die Finanzausgleiche von Mindereinnahmen von Bund und Ländern mit betroffen sind.

Gemeindefinanzreform ist ausgeblieben

Eine strukturelle und quantitative Verbesserung der Gemeindefinanzen ist ausgeblieben. Die erhoffte grundlegende Reform der Gemeindefinanzen ist im Jahr 2003 gescheitert. Zwar trugen die Absenkungen der Gewerbesteuerumlage und die Einschränkungen beim Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer sowie die geänderte Rechtslage der Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu einer Verstetigung der Gewerbesteuereinnahmen bei. Allerdings hat dadurch nicht - wie von uns gefordert - eine ausreichende Verbreiterung der Bemessungsgrundlage stattgefunden. Erforderlich ist eine nachhaltige Stabilisierung der Einnahmesituation der Kommunen, um das prozyklische Investitionsverhalten zu ändern. Das wird durch die kommunalen Investitionen belegt. Diese sinken weiterhin ab und haben mit 19,7 Mrd. € im Jahr 2004 noch einmal einen Rückgang um -8 % erfahren. Dies zeigt, dass eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzen weiterhin erforderlich ist.

Entlastung der Kommunen durch Hartz IV muss sichergestellt werden

Die vom BMF angeführte Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite um 2,5 Mrd. € durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist noch nicht sicher. Insofern kann in diesem Zusammenhang noch nicht von einer Entlastung der Kommunen gesprochen werden. Nach bisherigen Informationen auf der Grundlage der Zuweisungsplanungen der Länder für das Jahr 2005 ist vielmehr davon auszugehen, dass die Länder Einsparungen aus ihren Wohngeldentlastungen in Höhe von mindestens rd. 400 Mio. € nicht weitergeben und dass sie auch bei den Eingliederungsleistungen Entlastungen in Höhe von 200 Mio. € nicht an die Kommunen durchreichen werden. Beide Leistungen waren Bestandteil der 2,25 Mrd. €, die die Länder, nach dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss an die Kommunen weiter zu leiten haben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb noch nicht von einer Entlastung der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen von Hartz IV ausgegangen werden. Ob und in welcher Höhe Entlastungswirkungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eintreten werden, wird frühestens die Revision im Oktober 2005 ergeben.

Föderalismusreform gescheitert

Durch das Scheitern der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreformkommission) wurde eine Reduzierung von Aufgaben und Ausgaben der Kommunen verpasst. Insbesondere konnte das ausdrückliche Verbot einer unmittelbaren bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisung an die Gemeinden nicht im Grundgesetz verankert werden. Dadurch besteht weiterhin das Problem, dass bei einer unmittelbaren bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisung die Gemeinden keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch haben, da das Konnexitätsprinzip nur gegenüber den Ländern greift. Wir begrüßen ausdrücklich die weiterhin bestehende Unterstützung des Bundes in dieser Frage. Allerdings ist gerade das in dem BMF-Bericht erwähnte Tagesbetreuungsausbaugesetz in diesem Zusammenhang ein schlechtes Beispiel: Der für die Kommunen belastende Teil wurde beschlossen, der entlastende Teil bei der Kinder- und Jugendhilfe ist hingegen nach derzeitiger Lage nicht kompromissfähig, so dass unter dem Strich eine Belastung der Kommunen durch eine bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung an die Kommunen verbleibt.

Entwicklung der kommunalen Verschuldung

Das Bundesfinanzministerium weist zu Recht darauf hin, dass die Finanzlage der kommunalen Ebene von einer zunehmenden Differenzierung geprägt ist. Der Halbierung des kommunalen Haushaltsdefizits im Jahr 2004 steht ein exorbitantes Wachstum der Kassenkredite strukturschwacher Gemeinden gegenüber. Viele strukturschwache Kommunen finanzieren mittlerweile ihre Haushaltsdefizite über Kassenkredite. Diese haben sich auf 20,2 Mrd. € Ende des Jahres 2004 angehäuft. Allein im letzten Jahr kamen weitere 4 Mrd. € hinzu. Gegenüber dem Jahr 2002, in dem es noch 11 Mrd. € waren, hat mithin fast eine Verdoppelung der Kassenkredite stattgefunden. Dies ist umso bedenklicher, als damit zum Ausdruck kommt, dass in strukturschwachen Kommunen die langfristige Verschuldung - obwohl die Kassenkredite systematisch nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gedacht sind - ansteigt. Die zwischenzeitliche Verringerung des kommunalen Haushaltsdefizits bildet dies nicht ab.

Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen

Die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen ist ebenfalls differenziert zu betrachten: Von der grundsätzlich zu begrüßenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer profitieren nicht alle Kommunen gleichermaßen. Nach wie vor sind strukturschwache Kommunen wesentlich abhängig von dem gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer und den Zuweisungen von Bund und Ländern. Der gemeindliche Anteil an der Einkommensteuer wird nach der Mai-Steuerschätzung im fünften Jahr infolge abnehmen und nur noch bei 19,6 Mrd. Mrd. € liegen. Auch insgesamt müssen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung differenziert betrachtet werden. Zwar ergibt sich daraus eine kontinuierliche Steigerung der kommunalen Steuereinnahmen bis 2008. Allerdings ist neben den bekannten Unsicherheiten dieser Schätzergebnisse auch darauf hinzuweisen, dass die Kommunen über die Finanzausgleichssysteme ebenfalls von den Steuermindereinnahmen bei Bund und Ländern betroffen sind. Dies betrifft wiederum die strukturschwachen Kommunen, die überproportional stark auf die Zuweisungen, besonders stark.

Az.: IV/1 900-07

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