Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 16/2012 vom 19.01.2012

Bundesnetzagentur zu Smart Grids und Smart Markets

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zu intelligenten Netzen (smart grids) und intelligenten Märkten (smart markets) veröffentlicht. Das Papier hat zum Ziel, die Veränderungen des Systems der Energieversorgung im Zuge der Energiewende zu beschleunigen. Dabei gilt es insbesondere die Bereiche der intelligenten Netze und Märkte voneinander abzugrenzen und zu definieren, um mehr Klarheit in eine noch nicht strukturierte Debatte zu bringen.

Laut Bundesnetzagentur gehören Maßnahmen, die die Kapazitäten und die Steuerungsmöglichkeiten des Netzes erhöhen, zum Bereich intelligente Netze (Smart Grid). Für den damit verbundenen zusätzlichen Einsatz von Kommunikations-, Mess-, Regel-, Steuer-, Automatisierungstechnik und IT-Komponenten sind die Netzbetreiber verantwortlich. Dem intelligenten Markt (Smart Market) sind dagegen Maßnahmen zuzuordnen, bei denen es beispielsweise darum geht, die erneuerbaren Energien besser in die Marktprozesse zu integrieren oder den Verbrauch zu beeinflussen, etwa durch innovative Tarifsysteme oder Dienstleistungen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth erklärte: „Das Innovationspotential liegt in der Entwicklung neuer Angebote und neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungen für flexiblen Strombezug. Gemeinsam müssen wir jetzt zügig, klar und diskriminierungsfrei die Schnittstellen zwischen den Aufgaben des Netzes und dem wettbewerblichen Bereich definieren. Dabei wird es sicher keine einfachen Lösungen geben, weil es weder ein ganz bestimmtes Smart Grid-Bauteil gibt, das die Netze für die Energiezukunft fit macht, noch den einen Masterplan für erfolgreiche Marktmodelle. Es könne auch nicht die Aufgabe des Staates sein, neue Geschäftsmodelle zu verordnen“, so Kurth.

Kurth betonte, dass Übertragungsnetze bereits heute weitestgehend intelligent seien, Handlungsbedarf bestehe lediglich beim Leitungszubau, dagegen werde es bei den Verteilernetzen darüber hinaus um eine intelligente Steuerung gehen. Die Verteilernetze seien nicht nur für die Versorgung vor Ort wichtig, sondern müssten immer mehr dezentral erzeugten Strom auf die Ebene der Überlandleitungen weiterleiten, wenn Wind- und Solaranlagen mehr Strom erzeugen, als vor Ort benötigt wird. Die Netzbetreiber seien hier gefordert die Balance zwischen Netzausbau und Netzintelligenz zu finden. Der Bedarf an Netzzusammenschlüssen und -kooperationen werde hierfür unverzichtbar sein.

Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur, sowie das vollständige Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur „Smart Grid“ und „Smart Market“ ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Intranet unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Energiewirtschaft abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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