Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 457/2021 vom 18.08.2021

Bundesnetzagentur startet Konsultation zum Stromnetzausbau

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert seit dem 10.08.21 den geprüften zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zum Jahr 2035. Laut BNetzA zeigen vorläufige Prüfungsergebnisse, dass die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Vorhaben weiterhin energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sind. Darüber hinaus hält die Behörde zusätzliche Netzausbaumaßnahmen für erforderlich. Betroffene Kommunen können sich durch eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation beteiligen.

Der laufende Prozess orientiere sich - so die BNetzA - an den ambitionierten Szenarien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Die Maßnahmen berücksichtigten den Ausbau der Energiegewinnung durch Wind, Wasser und Sonne. Damit trage der Prozess den neuen Klimaschutzzielen schon jetzt Rechnung.

Zusätzliche Gleichstromleitung notwendig

Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine weitere Gleichstrom-Verbindung zwischen Niedersachsen und Hessen für notwendig. Darüber hinaus müssten zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden. Der Netzentwicklungsplan Strom 2021–2035 enthält die Maßnahmen zum Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes, die für einen sicheren Netzbetrieb bis zum Jahr 2035 notwendig sind. Der Netzentwicklungsplan ermittelt auch die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zugrunde, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen

Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zum Netzentwicklungsplan hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.

Stellungnahmen bis 20. Oktober

Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts liegen in der Bundesnetzagentur bis 20. September 2021 aus. Die Unterlagen und weitere Informationen sind abrufbar unter www.netzausbau.de/20212035nepub .

Az.: 28.6.12-001/001 we

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