Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 290/2016 vom 25.04.2016

Bundesnetzagentur-Position an EU zum Thema Vectoring

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 07.04.2016 ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der sog. "letzten Meile" der Telekom Deutschland GmbH und zum Ausbau der sog. "Nahbereiche" mit Vectoring nach Brüssel notifiziert. Bereits im Februar 2015 hatte die Telekom den zugrunde liegenden Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, der ihr alleinigen Zugang zu den Nahbereichen um 8.000 Hauptverteiler erlauben soll.

Die Telekom nimmt für sich in Anspruch, mit diesem Schritt den schnellen Internetzugang durch Einsatz der Vectoring-Technologie in weiteren Regionen zu ermöglichen. Nach ihren Angaben sollen zusätzliche 5,9 Millionen Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s versorgt werden können. Langfristig sollen per Super-Vectoring sogar Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 250 Mbit/s realisierbar sein. 

Das Vorhaben der Telekom ist umstritten. Technisch bedingt müssten in den vom Antrag betroffenen Bereichen die VDSL-Anschlüsse anderer Anbieter umgestellt werden, da Vectoring das Nebeneinander von mehreren Anbietern nicht zulässt. Deshalb stößt das Vorhaben auf heftigen Widerstand bei den Telekom-Konkurrenten, die bereits in Infrastruktur investiert und ihre Technik in den Hauptverteilern der Telekom installiert haben. Sie werfen der Telekom insbesondere vor, die Teilnehmeranschlussleitung (letzte Meile) remonopolisieren zu wollen. 

Die Beschlusskammer der BNetzA zeigt sich von dieser wettbewerbspolitischen Argumentation unbeeindruckt. Man habe sich eingehend mit den Stellungnahmen befasst. Nach intensiver Analyse komme die BNetzA zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es würden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst.  

Im Vergleich zu einem ersten Entscheidungsvorschlag der BNetzA können Wettbewerber der Telekom nach dem nunmehr übermittelten Entwurf insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoring-Ausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt. 

Die Europäische Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Az.: 31.5.001/003

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