Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 800/2023 vom 05.12.2023

Bundesnetzagentur legt Eckpunkte zur bundesweiten Verteilung von Netzkosten vor

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsrechts im November 2023 ist es der BNetzA übertragen, Entscheidungen zum Ausgleich der Netzkosten zu treffen. Die BNetzA hat nun ein Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten von Stromnetzen mit viel erneuerbarer Stromerzeugung veröffentlicht. Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass durch den bislang regional unterschiedlichen Ausbau erneuerbarer Energien sich regional deutliche Unterschiede bei den Netzkosten ergeben. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

Nach Auffassung der BNetzA hat diese Entwicklung über die Jahre eine nicht weiter hinnehmbare Dimension angenommen. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren kann sich – je nach der konkreten Entwicklung vor Ort – diese Entwicklung weiter verschärfen. Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung sollen entlastet werden, indem die Mehrkosten bundesweit verteilt werden. Der vorgelegte Vorschlag soll dazu beitragen, dass die Netzentgelte für Privathaushalte und Unternehmen bundesweit fairer verteilt werden. Nach Berechnungen der BNetzA wären aktuell 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der BNetzA berechtigt, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher zu wälzen. Die Entlastung für Unternehmen und Haushaltskunden in den betreffenden Regionen könnte bis zu 25 % der Netzentgelte betragen, für einen durchschnittlichen Haushalt wären dies bei 3.500 kWh Jahresverbrauch bis zu 120 Euro. Dieser deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen überschaubare zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr für alle Stromverbraucher gegenüber.

Verfahren

Für die Umsetzung dieses Vorhabens beabsichtigt die BNetzA, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Dabei handelt es sich um einen etablierten Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die Umlage dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte. Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Alle Stromverbraucher in Deutschland finanzieren die Kosten solidarisch, indem diese bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Der finanzielle Ausgleich wird durch die Summe aller Netznutzer finanziert werden, so dass es zu einer Verteilung der Kosten kommt. Die Verteilung der Mehrkosten auf die Netzkunden des gesamten Bundesgebietes soll dabei gleichmäßig erfolgen. Denn die EE-Integration ist ein essenzieller Baustein der Energiewende.

Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier erhalten Sie auf der Internetseite der BNetzA unter dem folgenden Link:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/VerteilungNetzkosten/start.html 

Az.: 28.6.10-004/001

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