Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 541/2015 vom 14.09.2015

Bundesnetzagentur bestätigt NEP Strom und NEP Offshore 2024

Die Bundesnetzagentur hat den Netzausbaubedarf in den Netzentwicklungsplänen (NEP) für das Stromnetz und den Offshore-Ausbau bis zum Jahr 2024 bestätigt. Nach dem NEP Strom 2024 sind demnach rund 3.050 km Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.750 km Neubautrassen bis dahin erforderlich. Trotz Berücksichtigung des langsameren Ausbaus der Offshore-Windenergie und der zusätzlichen Kappung von Windeinspeisespitzen an Land ist die Zahl und Gesamtkilometer der Maßnahmen gegenüber den vorangegangenen Planungen aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der erneuerbaren Energien gestiegen. In die Prüfung sind auch die Ergebnisse des Koalitionsgipfels vom 1. Juli 2015 eingeflossen. Für eine größere Anzahl von Vorhaben wurden so auch Umweltauswirkungen einer Erdkabelverlegung geprüft, was aus kommunaler Sicht ausdrücklich begrüßt wird.

Die im November 2014 von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgelegten, überarbeiteten Netzentwicklungspläne 2024 zum Aus- und Umbaubedarf der Höchstspannungsnetze sowie der gleichzeitig veröffentlichte Umweltbericht, der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen untersucht, wurden zuvor von der Bundesnetzagentur geprüft und die vorläufigen Ergebnisse im März 2015 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts wurden elf Wochen unter Beteiligung der Öffentlichkeit konsultiert. Dabei gingen 34.211 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. In die Prüfung wurde auch das Ergebnis des Koalitionsgesprächs vom 1. Juli 2015 einbezogen.

Bedarfsermittlung nach NEP

Die Bundesnetzagentur bestätigte im NEP Strom 2024 Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen von rund 3.050 km in Bestandstrassen und rund 2.750 km Neubautrassen. Von den 92 Maßnahmen im Übertragungsnetz, die die Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen haben, wurden 63 bestätigt. Hinzu kommen drei von sieben vorgeschlagenen Offshore-Anbindungen. Es handelt sich bei den bestätigten Maßnahmen um solche, die in den kommenden Jahren zwingend erforderlich sind.

Bei ihrer Prüfung hat die Bundesnetzagentur einen langsameren Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung und zusätzlich eine Kappung von Windeinspeisespitzen an Land berücksichtigt. Dies entspreche den Forderungen, die im Rahmen der Konsultation erhoben wurden. Beides führe zu einem geringeren Netzausbaubedarf. Dass Zahl und Gesamtkilometer der Maßnahmen gegenüber den vorangegangenen Netzentwicklungsplänen dennoch zunehmen, liege am fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien.

Entsprechend den Ergebnissen des Koalitionsausschusses wurde die von den Übertragungsnetzbetreibern beantragte Maßnahme D18 von Wolmirstedt nach Gundremmingen bestätigt. Der Vorschlag, die Gleichstrompassage Süd-Ost nach Isar/Landshut zu führen, sei aus Sicht der Bundesnetzagentur unter der Voraussetzung einer regionalen Ertüchtigung im Drehstromnetz zwischen Ottenhofen und Oberbachern elektrotechnisch geeignet. Allerdings sei die Bundesnetzagentur auf die zur Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit gesetzlich verankerten netztechnischen Aspekte beschränkt.

Inwieweit bei der verbindlichen Festlegung des Netzausbaubedarfs im Bundesbedarfsplangesetz zusätzliche Aspekte in die Abwägung einbezogen oder bestimmte Aspekte anders gewichtet werden, sei Sache des Gesetzgebers. In diesem Sinne könne der Gesetzgeber auch die alternative Maßnahme von Wolmirstedt nach Isar/Landshut einschließlich der ergänzend erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahme im Drehstromnetz für vorzugswürdig erachten. Zu den Ausbauvorhaben der Gleichstrompassage Süd-Ost, SuedLink, Ultranet sowie das Vorhaben von Raitersaich nach Altheim äußerte sich laut der Bundesnetzagentur der Großteil der Stellungnahmen.

Umweltauswirkungen

Zusammen mit den Netzentwicklungsplänen wurde der überarbeitete Umweltbericht veröffentlicht. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit durch die Bundesnetzagentur bestätigt wird. Im Vergleich zum letztjährigen Umweltbericht wurden für eine größere Anzahl von Vorhaben auch die Umweltauswirkungen einer Erdkabelverlegung geprüft. Somit wurden alle HGÜ-Leitungen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowohl in einer Ausführung als Erdkabel als auch als Freileitung betrachtet.

Die meisten Argumente der öffentlichen Stellungnahmen zum Umweltbericht betrafen Bedenken hinsichtlich elektrischer und magnetischer Felder, Aspekte des Landschaftsschutzes und die möglichen Auswirkungen des Stromleitungsbaus auf den Vogelschutz. Zudem wurde häufig auch der mögliche Wertverlust von Immobilien bzw. Grundstücken durch den Stromnetzausbau angesprochen.

Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/2024-nep-ub abrufbar. Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen sind unter www.netzausbau.de/2024-archiv veröffentlicht. Was der Netzentwicklungsplan behandelt und auf welchen Grundlagen er basiert, ist wiederum in den Filmen der Bundesnetzagentur auf YouTube: www.youtube.de/netzausbau zu finden.

Az.: 28.6.11.2-001/001

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