Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 512/2003 vom 28.05.2003

Bundesmittel für die Offene Ganztagsschule

Nach dem Investitionsprogramm des Bundes stehen bekanntlich 914 Mio Euro für Nordrhein-Westfalen für den Ausbau von Offenen Ganztagsschulen zur Verfügung. Die Einzelheiten hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Förderrichtlinie geregelt. Diese sieht eine Förderung pro Gruppe von bis zu 115.000 Euro vor. Die Förderrichtlinie kann im Intranet-Angebot des StGB unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule/Förderrichtlinie Bundesmittel abgerufen werden.

Die Geschäftsstelle hat an das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen die Frage gerichtet, ob es zulässig ist, daß diese Mittel flexibel eingesetzt werden, wenn mehrere Schulen eines Schulträgers Offene Ganztagsschule werden sollen. Konkret ging es um die Frage, ob von den Bundesmitteln eine Schule mit 200.000 Euro bedacht werden kann, während die andere Schule – weil an dieser keine umfangreichen Umbauarbeiten notwendig sind – entsprechend weniger Mittel erhält.

Das Ministerium hat hierauf zunächst fernmündlich mitgeteilt, daß insoweit ein flexibler Mitteleinsatz nicht möglich sei. Nunmehr hat das Ministerium seine Auffassung geändert mit der Folge, daß es durchaus möglich ist, daß der Schulträger einen höheren Betrag als 115.000 Euro für diejenige Schule vorsehen kann, bei der umfangreichere Bauarbeiten notwendig sind.

Az.: IV/2-211-13

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