Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 447/2003 vom 22.05.2003

Bundesmittel für die Offene Ganztagsschule

Nach dem Investitionsprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Schaffung von 10.000 Ganztagsschulplätzen steht für den Ausbau von Ganztagsschulplätzen bis zum Jahr 2007 bundesweit ein Betrag von 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen wird insgesamt rd. 914 Mio. Euro erhalten. Für das Jahr 2003 steht ein Betrag von rd. 68 Mio. Euro und in den Jahren 2004 bis 2006 von je rd. 228 Mio. Euro zur Verfügung. Der Rest ist für das Jahr 2007 bestimmt.

Nachdem die Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene unterzeichnet worden ist, hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW der Geschäftsstelle die Förderrichtlinie zugeleitet, welche die Verteilung der Mittel aus dem Bundesprogramm für Nordrhein-Westfalen regelt. Die Bundesmittel dienen nach den Vorstellungen des Landes ausschließlich der Förderung von Investitionen bzw. zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen für Offene Ganztagsschulen im Primarbereich.

Die Zuwendungsrichtlinie sieht nicht vor, daß die Mittel pauschal an diejenigen Schulträger weitergereicht werden, die ein oder mehrere Grundschulen zu einer Offenen Ganztagsschule ausbauen; vielmehr ist eine antragsgebundene Projektförderung vorgesehen. Für den Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung, ggf. auch Erwerb von geeigneten Räumen aller Art ist je Gruppe ein Betrag von bis zu 80.000 Euro vorgesehen. Für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln und damit verbundenen Dienstleistungen ist ein Betrag von bis zu 25.000 Euro und für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie die Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks ist ein Betrag von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Damit erhält der Schulträger auf Antrag pro Gruppe in der Offenen Ganztagsschule bis zu 115.000 Euro. Da es sich um „bis-zu-Beträge“ handelt, ist stets ein entsprechender Bedarf Voraussetzung für eine Förderung. Sollen mehrere Gruppen eingerichtet werden, so erhöht sich bei entsprechendem Bedarf der Förderbetrag. Eine Verwendung der Mittel für Personalkosten ist nicht zulässig.

Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten einzubringen. Nach der Förderrichtlinie kann dieser Eigenanteil auch durch Mittel aus der Schulpauschale erbracht werden.

In Ziffer 5.4 der Richtlinie ist weiterhin eine Gruppengröße von mindestens 25 Schülerinnen und Schüler angegeben. In einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Geschäftsstelle darum gebeten, von der Annahme einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl abzusehen und die Förderung lediglich gruppenbezogen auszurichten. Hintergrund hierfür ist der Umstand, daß die Nennung einer Mindestgruppengröße nicht unproblematisch ist, wenn der Schulträger auf der Basis einer Elternbefragung davon ausgeht, daß die entsprechende Schülerzahl zustande kommt, der Schulträger sodann Bundesmittel beim Land beantragt und sich im dann – nachdem die Mittel verbraucht sind – herausstellt, daß die notwendige Schülerzahl von 25 tatsächlich nicht erreicht wird. Dann stellt sich die Frage, ob der Schulträger zur Rückzahlung der Mittel verpflichtet ist.

Allerdings haben die Vertreter des Ministeriums in einer Besprechung der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Offenen Ganztagsschule mitgeteilt, daß keine Rückforderung beabsichtigt sei, wenn sich lediglich 24 oder 23 Schülerinnen und Schüler in einer Gruppe befinden. Eine eindeutige Grenze ist allerdings nicht genannt worden. Im übrigen sei es ausreichend, wenn die Gruppengröße bis zum 31.07.2007 erreicht wird.

Anträge sind nach dem Grundmuster 1 zu § 44 der Landeshaushaltsordnung bis zum 30. Juni 2003 bei der Bezirksregierung einzureichen. Nach Mitteilung des Landes handelt es sich hierbei für das Jahr 2003 nicht um eine Ausschlußfrist. Ab dem Jahr 2004 sind die Anträge bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres einzureichen.

Mit der Förderrichtlinie sollen bereits im Jahr 2003 nicht nur Offene Ganztagsschulen gefördert werden, die zum kommenden Schuljahr 2003/04 eingerichtet werden; vielmehr beabsichtigt das Land auf Antrag auch den Schulträgern Mittel zuzuwenden, die zum Schuljahr 2004/05 mit der Offenen Ganztagsschule starten möchten und bereits in diesem Jahr die räumlichen Voraussetzungen hierfür schaffen möchten.

Die Förderrichtlinie des Landes kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Offene Ganztagsschule abgerufen werden, auf das die hauptamtlichen Verwaltungen zugreifen können.

Az.: IV/2-211-13

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