Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 384/2021 vom 07.06.2021

Klöckner stellt Fördermodell "Klimaschützer Wald" vor

Auf dem 2. Nationalen Waldgipfel, der am 2. Juni 2021 digital durchgeführt wurde, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, ein Modell zur Honorierung der Klimaschutzleistungen der Wälder vorgestellt.

Das Modell der Bundeswaldministerin für eine Bundesinitiative „Klimaschützer Wald“ hat zwei Stufen. Dabei soll auch die Nutzung von Holz ausdrücklich gefördert werden, sofern es in langlebigen Holzprodukten eingesetzt wird und damit langfristig Kohlenstoff speichert.

Erste Stufe (Sockelbetrag)

Es soll ein Sockelbetrag an die Waldbesitzer gezahlt werden, mit dem der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung besonders klimaresilienter Wälder honoriert wird. Voraussetzung soll die Vorlage einer Nachhaltigkeitszertifizierung sein. Die Höhe und die Staffelung dieses Sockelbetrages werden wissenschaftlich hergeleitet (nach Art und Zustand des Waldes).

Zweite Stufe (Aufschlag)

Wer durch weitere Maßnahmen die CO2-Speicherleistung des Waldes erhöht oder sicherstellt, dass sein geerntetes Holz in langlebigen Holzprodukten verwendet wird, soll einen Aufschlag erhalten. So trägt insbesondere das Bauen mit Holz zum Klimaschutz bei. Die Erhöhung der CO2-Bindungsleistung soll durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden.

Geplant ist, dass die Vergütung über mehrere Jahre erfolgt. In dieser Zeit soll es Überprüfungen geben, ob die Voraussetzungen weiter erfüllt werden. Zu dem Modell ist das Bundesministerium derzeit in Abstimmung unter anderem mit der Europäischen Kommission, um beihilferechtliche Fragen zu klären.

Zwischenbilanz

Auf dem Bundeswaldgipfel zog die Bundesministerin eine positive Zwischenbilanz zu ihrem 1,5 Milliarden-Hilfsprogramm für den Wald – dem größten in der Geschichte der Bundesrepublik. Auf dem ersten Nationalen Waldgipfel 2019 hatte die Bundesministerin damit auf die massiven Waldschäden reagiert.

Bund-Länder-Hilfen (800 Millionen im Zeitraum 2020-2023)

Rund 228 Millionen Euro sind daraus bereits abgeflossen und auf die Fläche gebracht – das ist über ein Viertel der Gesamtsumme:

  • Für die bestands- und bodenschonende Räumung,
  • für die Aufarbeitung von Schadholz,
  • für die Wiederaufforstung,
  • für Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel,
  • für Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung.
  • Erstmalig wurde auch die Naturverjüngung förderfähig gemacht.
  • Ganz überwiegend wurden auf den Schadflächen reine Laubwälder und Mischwälder mit einem hohen Anteil von Laubbäumen neu begründet.

Konjunkturpaket des Bundes (700 Millionen)

Aus dem Konjunkturpaket gehen 500 Millionen Euro in die Bundeswaldprämie. Mit dem Programm bietet das Bundesministerium schnelle und unbürokratische Hilfe für den Kommunal- und Privatwald. Die Waldflächen müssen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung haben, die zehn Jahre zu halten ist.

  • Bislang wurden ca. 116.000 Anträge gestellt, davon 5.180 von Städten und Gemeinden: Das entspricht 65 Prozent der bundesweiten Privat- und Kommunalwaldfläche (etwa fünf Millionen Hektar Wald).
  • Bis Ende Mai 2021 sind bereits 240 Millionen Euro an die Waldbesitzer ausgezahlt worden.
  • Auf Grund der Prämie ist die zertifizierte Waldfläche bereits jetzt um über 900.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald angestiegen (Anstieg um knapp 20 Prozent).

Land- und Forstwirtschaft sind die beiden einzigen Sektoren, die CO2 speichern können. Jährlich entlastet der deutsche Wald die Atmosphäre um etwa 62 Millionen Tonnen Kohlenstoff, das sind sieben Prozent aller Emissionen in Deutschland. Wenn wir CO2-Emissionen einen Preis geben, dann müssen wir umgekehrt auch diejenigen unterstützen, die unseren Wald als maßgeblichen Klimaschützer erhalten, pflegen und bewirtschaften. Dafür die das Fördermodell „Klimaschützer Wald“, das zusammen mit Vertretern von Bund, Ländern, Praktikern aus der Forstwirtschaft und der Wissenschaft erarbeitet wurde. Es wird politisch und fachlich breit getragen.

Weitere Infos und Verweise können der Pressemitteilung des BMEL vom 02.06.2021 entnommen werden: www.bmel.de

Az.: 26.1.006/003

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