Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 252/2022 vom 11.04.2022

Bundesministerien erzielen Lösung zur Verteilung von CO2-Kosten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben ein Eckpunktepapier hinsichtlich der fairen Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl von Wohn- als auch Nichtwohngebäuden vorgestellt.

Die vorgestellten Punkte zielen darauf ab, mit der Ausgestaltung des CO2-Preises gleich mehrere Anreize zu setzen. Vermieter sollen motiviert werden, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben. Mieter sollen sparsamer mit Energie umgehen.

Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit der CO2-Preis seine volle klimapolitische Lenkungswirkung entfalten kann, sollen nun Anreize gesetzt werden. Dafür soll das von der Bundesregierung entwickelte Stufenmodell für Wohngebäude sorgen. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen zum Großteil die Vermieter die CO2-Kosten. Mit steigender Energieeffizienz gehen diese mehr und mehr auf die Mieter über. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greift die 50:50-Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Beispiel über die Mietkosten vereinbaren. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch hier Anwendung finden, sobald eine entsprechende Datengrundlage erarbeitet wurde.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Im Gebäudebereich wird seit 2021 in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bislang lag diese Verpflichtung nahezu vollständig auf Seiten der Mieter. Die vorgeschlagene Aufteilung schafft wichtige Anreize für verbrauchsbewusstes Heizverhalten und mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich.

Mehr Energieeffizienz ist insbesondere im Gebäudebereich ein zentrales Thema. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäudebereich.

Besonders der kommunale Gebäudebestand birgt große Potentiale. Städte und Gemeinden tragen für die Versorgung von ca. 180.000 Gebäuden (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) sowie über 2 Millionen kommunale Wohnungen Sorge. Für deren Strom- und Wärmeversorgung wenden sie jährlich mindestens 5 Mrd. Euro auf. Mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich trägt somit nicht nur zur CO2-Minderung bei, sondern eröffnet den Kommunen enorme Einsparpotentiale. Hinzu kommt die Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen sind unter www.bmwi.de abrufbar.

Az.: 20.4.1.3-001/001 ste

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