Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 106/2023 vom 14.02.2023

Bundeskulturfonds Energie: Einladung zu den Infoveranstaltungen am 15. und 16. Februar 2023

Der Kulturfonds Energie des Bundes kommt (siehe auch StGB NRW-Mitteilung 28/2023 vom 30.01.2023) Am 25.01.23 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes freigegeben, um dem Mehrbedarf an Energiekosten bei Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie bei Kulturveranstaltern zu begegnen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 26. Januar "Hilfe kommt: Bundeskulturfonds Energie startet mit einer Milliarde Euro.

Für den Zeitraum vom 01.01.2023 (rückwirkend) bis zum 30.04.2024 steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Einrichtungen: Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm, Kulturveranstalter sowie Einrichtungen der kulturellen Bildung.

Der Kulturfonds Energie des Bundes berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom und fördert den Mehrbedarf an Energiekosten. Bei öffentlichen Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten gefördert, bei privatwirtschaftlichen bis zu 80 Prozent. Die Abwicklung und Beantragung baut auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf.

Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie finden am 15. Februar 2023 von 14:30 bis 16:00 Uhr und am 16. Februar von 14:00–14:45 und von 15:00–15:45 bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltungen der Länder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat statt. Vertreter der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) werden über den Kulturfonds Energie informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin hat die technische Federführung und moderiert die Veranstaltung.

Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier >> .

Mit Blick auf die begrenzte Teilnehmer-Kapazität empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung. Es wird davon ausgegangen, dass sich pro Einrichtung/Unternehmen 1 bis maximal 2 Personen anmelden.

Az.: 43.0.1-009/008

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