Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 729/2022 vom 13.12.2022

Bundeskabinett fasst Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstratie

Das Bundeskabinett hat Ende November einen Grundsatzbeschluss zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) gefasst. Mit dem Grundsatzbeschluss zur DNS misst die Bunderegierung den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) als Antwort auf multiplen Krisen große Bedeutung zu.

Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsgovernance

Bereits durch einen Kabinettsbeschluss im August wurde als ein konkreter Schritt zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsgovernance die Ernennung der Staatsministerin für Nachhaltigkeit intiiert. Sarah Ryglewski leitet u.a. den Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung, das zentrale Steuerungsorgan der DNS sowie die Bund-Länder-Koordination.

Bildung von ressortübergreifenden Transformationsteams

Der Grundsatzbeschluss sieht auch die Bildung von sieben Transformationsteams vor. Diese ressortübergreifenden Projektteams sollen entlang der sechs Transformationsbereiche arbeiten, die in der DNS hervorgehoben werden: [nbsp]menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit; Energiewende und Klimaschutz; Kreislaufwirtschaft; nachhaltiges Bauen und Verkehrswende; nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; Schadstofffreie Umwelt. Das siebte Team arbeitet zum Thema „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit als Hebel für Transformation“. Die Transformationsteams sollen die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vorbereiten und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen begleiten.

Künftig soll ein zweistufiges Vorgehen die Verbindlichkeit und Wirkungskraft der DNS stärken. Dies wird wie folgt beschrieben: „Zunächst diskutiert der Ausschuss das Thema zusammen mit Expert*innen auf Basis eines knappen Hintergrundpapiers. In einem zweiten Schritt wird der Beschluss erarbeitet und in einer nächsten Sitzung des Staatssekretärsausschusses behandelt (und dort gebilligt); die abschließende Beschlussfassung soll dann durch das Bundeskabinett erfolgen.“

Hebel, Instrumente, Institutionen für Nachhaltige Entwicklung

Betont werden im Grundsatzbeschluss auch die fünf Hebel zur Unterstützung der Transformationsbereiche, die in der 2021 erschienen Weiterentwicklung der DNS benannt wurden: Governance, Finanzen, Forschung, Innovation und Digitalisierung, Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit sowie Gesellschaftliche Mobilisierung und Teilhabe. Letzter bekräftigt dabei nochmals die Umsetzung des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit.

Neben der Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen als wichtiges Instrument zur Herstellung von Politikkohärenz, betont der Beschluss die Bedeutung von Institutionen für die deutsche Nachhaltigkeitsarchitektur – auch weiterhin werden der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) sowie die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (wpn2030) an der Umsetzung bzw. Fortschreibung der DNS arbeiten.

Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit und ausgewählter Indikatoren

Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit mit dem Untertitel „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln (des Bundes) umsetzen“ wird ambitioniert weiterentwickelt. Dazu zählt auch ein 2023 zu verabschiedendes Maßnahmenprogramm Klimaneutralität für die Bundesverwaltung. Zudem soll ein interministerieller Ausschuss Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung steuern und koordinieren.

U.a. folgende Indikatoren der DNS wurden angepasst:

  • Ökologischer Landbau: Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 30% bis 2030 (vorher 20%)
  • Ganztagsbetreuung für Kinder: Erhöhung des Anteils der Kinder, die eine Ganztagsbetreuung besuchen, auf 70% (3- bis 5-Jährige) bis 2030 (vorher 2020)
  • Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch: Anstieg auf mindestens 80% bis 2030 (vorher 65% bis 2030)
  • Treibhausgasemissionen: Minderung um mindestens 65% bis 2030, um mindestens 88% bis 2040, Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 (vorher: mind. 55% bis 2030, Neutralität bis 2050)
  • Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel: Erhöhung mind. 6 Mrd. Euro bis spätestens 2025 (vorher: Verdopplung der Finanzierung bis 2020 gegenüber 2014)

Weitere Anpassungen werden mit der nächsten Weiterentwicklung der DNS im Jahr 2024 umgesetzt. Vorab wird das 2016 mit der DNS eingeführte Forum Nachhaltigkeit in der ersten Hälfte von 2023 über den Stand der sechs Transformationsthemen diskutieren. Gesteigerte Kommunikationsmaßnahmen sollen künftig neue (vor allem junge) Zielgruppen erschließen – auch hier soll das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit wirken.

Der kompletten Grundsatzbeschluss steht zum Download unter folgendem Link

 

 

Az.: 23.2.1-002/005 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search