Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 183/2017 vom 06.02.2017

Bundeskabinett einigt sich über Pkw-Maut

Das Kabinett hat den zweiten Anlauf zur Einführung der Pkw-Maut in Deutschland beschlossen. Nachdem die EU-Kommission im ersten Anlauf der deutschen Pkw-Maut Verstöße gegen europäisches Recht sah, hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nachgebessert. Der nun erarbeitete Vorschlag des Infrastrukturabgabengesetztes stellt aus Sicht der EU-Kommission einen akzeptablen Kompromiss dar. Der Gesetzentwurf wurde deshalb vom Kabinett beschlossen.  

Neben einer Stärkung der ökologischen Komponente bei der Kfz-Steuer werden die Preise für Kurzzeitvignetten ausländischer Kfz-Halter stärker gespreizt. Für inländische Kfz-Halter wird es weiterhin keine Mehrbelastung geben. 

Das BMVI geht davon aus, dass damit rund 4 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr generiert werden, die zweckgebunden für die Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stehen. Für inländische Autofahrer gebe es keine Mehrbelastungen, sondern es könne sogar zu Entlastungen kommen, wenn es sich um ein Fahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro-6 handele. 

Die Maut wird als Vignette gestaltet und die Erhebung wird mittels einer elektronischen Vignette umgesetzt. Die tatsächliche Einführung wird jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, da nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens auch die technische Umsetzung des Erhebungssystems vorgenommen werden muss. Das System gibt es noch nicht. Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.bmvi.de/infrastrukturabgabe .

Az.: 33.0-003/002

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