Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 166/2002 vom 05.03.2002

Bundeskabinett beschließt Altholz-Verordnung

Das Bundeskabinett hat im Februar 2002 die Verordnung über die Entsorgung von Altholz beschlossen. Damit werden die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Grundlage der Verordnung ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Verordnung gibt erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz und verbindliche ökologische Standards vor. Sie fördert die Verwertung von Altholz und soll gewährleisten, Schadstoffe aus dem Kreislauf herauszuschleusen.

Gegenwärtig existieren bundesweit keine einheitlichen Anforderungen an die Altholzentsorgung. Es bestehen lediglich einzelne Regelungen in den Bundesländern. Bei der Entsorgung werden verschiedene Wege der stofflichen und energetischen Verwertung beschritten, die Beseitigung erfolgt bisher über Verbrennung oder Deponierung. Da die Umweltverträglichkeit derzeit praktizierter Entsorgungswege zum Teil zweifelhaft ist und die Länderregelungen unterschiedlich, besteht Regelungsbedarf auf Bundesebene.

Mit der neuen Verordnung werden die gängigen Verwertungswege für Altholz erfasst und verbindliche ökologische Standards vorgegeben. Die Beseitigung von Altholz muss künftig durch thermische Verfahren erfolgen; die Ablagerung auf Deponien wird verboten. Mit PCB kontaminiertes Holz muss nach der PCB-PCT-Abfallverordnung beseitigt werden.

Besondere Bedeutung haben die Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zum Zwecke der Herstellung von Holzwerkstoffen, die letztlich in Gebrauchsgegenstände eingebunden sind, z. B. Spanplatten in Möbelstücken. Deshalb werden für die aus Altholz erzeugten Holzhackschnitzel und –späne verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt.

Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Es wird daher abzuwarten sein, welche Veränderungen sich noch ergeben. Es ist geplant vorgesehen, die Altholz-Verordnung, Anfang 2003 in Kraft treten zu lassen.

Az.: II/2 31-02

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