Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 611/2004 vom 26.07.2004

Bundeskabinett beschließt Abschaffung der Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage soll durch das "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage", das am 14.7.2004 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, abgeschafft werden. Dadurch sollen Bund, Länder und Kommunen nach Berechnungen des BMF im kommenden Jahr 223 Millionen Euro mehr einnehmen. 2006 seien es bereits 1,48 Milliarden Euro. Bis 2012 steige die Summe auf knapp sechs Milliarden Euro. Das Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Abbau von Subventionstatbeständen. Als Zustimmungsgesetz bedarf es der Zustimmung durch den Bundesrat. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Union bereits angekündigt, dass sie dagegen votieren wird.

Nach dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf wird dem § 19 Eigenheimzulagegesetz ein Absatz 9 hinzugefügt, der das Gesetz zum 1. Januar 2005 außer Kraft setzt. Mit dem "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" setze die Bundesregierung ihren Weg des Abbaus von mittlerweile ungerechtfertigten Subventionen konsequent fort, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: "Die Eigenheimzulage ist seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt." Die dadurch frei werdenden Mittel, sollen vollständig in die Förderung von Forschung und Entwicklung fließen.

Nach dem Gesetzesentwurf können Bauherren und Käufer von Eigenheimen noch bis Ende des Jahres die staatliche Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bereits mit dem Bau begonnen oder einen Bauantrag gestellt habe. Außerdem wird die Förderung noch gezahlt, wenn etwa ein Wohnungskäufer bis zum Jahresende einen Kaufvertrag abschließt. Vom Januar 2005 an soll die Förderung entfallen.

Die Abschaffung der Eigenheimzulage war zuletzt am 7. November 2003 im Bundesrat gescheitert und Gegenstand der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses. Die bisher bekannten Äußerungen lassen vermuten, dass der Bundesrat auch diesem Gesetz nicht zustimmen wird.

Az.: IV/1 971-00

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