Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 573/2012 vom 05.10.2012

Bundeshilfe zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

Das Bundeskabinett hat am 26.09.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur staatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages verabschiedet. Art. 5 regelt die Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Danach gewährt der Bund in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Ländern und Gemeinden nach Art. 104 b Abs. 2 des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die ab dem 01.07.2012 begonnen wurden.

Der Bund stellt insgesamt Mittel i.H.v. 580,5 Mio. Euro zur Verfügung, wobei auf NRW ein Betrag von 126,4 Mio. Euro entfällt, in 2013 69,5 und 2014 56,9 Mio. Euro. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann von den Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW im Intranetangebot des Verbandes unter Fachinformation und Service/Jugend, Soziales und Gesundheit/Jugendpolitik abgerufen werden.

Az.: III/2 710

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