Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 549/2023 vom 28.08.2023

Bundeshaushalt 2024: Knapp 7 Mrd. Euro für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) soll laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (Drs. 20/7800) im kommenden Jahr 6,96 Mrd. Euro (2023: 7,33 Mrd. Euro) ausgeben dürfen. Der Etatentwurf soll am 5. September 2023 erstmals im Bundestag beraten werden.

Der Bereich Bau- und Wohnungswesen dominiert hierbei mit 5,22 Mrd. Euro den Einzelplan 25 des Bauministeriums (2023: 5,51 Mrd. Euro). Größter Einzelposten bleibt das Budget für das Wohngeld, auch wenn der Etatansatz von 2,9 Mrd. Euro auf 2,42 Mrd. Euro abgesenkt werden soll. Einschnitte sind auch beim Baukindergeld geplant. Hier sinkt der Etatansatz von 841,04 Mio. Euro in diesem Jahr auf 749,47 Mio. Euro. Aufgestockt wird hingegen beim sozialen Wohnungsbau, und zwar von 1,28 Mrd. Euro 2023 auf 1,58 Mrd. Euro.

Für den Bereich Stadtentwicklung und Raumordnung verbleiben 1,43 Mrd. Euro nach 1,51 Mrd. Euro im Jahr 2023. Den Schwerpunkt bildet darin weiterhin die Städtebauförderung mit 971,6 Mio. Euro (2023: 1,06 Mrd. Euro). Davon gehen 762,35 Mio. Euro als Zuweisung an die Länder (2023: 790 Mio. Euro). Für die „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ stehen dem Entwurf zufolge 43,91 Mio. Euro zur Verfügung (2023: 44,06 Mio. Euro).

Für die Sanierung kommunaler Einrichtungen auf den Gebieten Sport, Jugend und Kultur sind 240 Mio. Euro veranschlagt nach 228,36 Mio. Euro in diesem Jahr. Mehr Geld soll es auch für die Förderung von Modellprojekten sogenannter „Smart Cities“ geben. Dafür sind 127,5 Mio. Euro eingeplant (2023: 125,25 Mio. Euro). Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn schlagen laut Entwurf mit 82,64 Mio. Euro zu Buche (2023: 89,95 Mio. Euro).

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der aktuelle Haushaltsentwurf beinhaltet mit Blick auf die kommunalrelevanten Bereiche des Städtebaus, der Stadtentwicklung und des Wohnens Licht und Schatten. Grundsätzlich positiv ist die beabsichtigte Erhöhung der Finanzmittel im Bereich des sozialen Wohnungsbaus um 300 Mio. Euro zu bewerten. Die aktuellen Zahlen belegen, dass es dringend weiterer Anstrengungen bedarf, um die Anzahl an bezahlbaren Wohnungen in Deutschland zu steigern. So ist die Zahl der Sozialwohnungen im vergangenen Jahr abermals gesunken. Ende 2022 gab es bundesweit nur noch rund 1,09 Mio. solcher Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen und damit rund 14.000 weniger als noch ein Jahr zuvor. Trotz des Neubaus von 22.545 Sozialwohnungen im Jahr 2022 ergibt sich eine negative Bilanz, da rund 36.500 Preisbindungen im Jahr 2022 ausliefen. Ziel der Bundesregierung ist es, jedes Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen.

Ebenfalls zu begrüßen ist die Fortsetzung des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen auf den Gebieten Sport, Jugend und Kultur“ sowie die Förderung von Modellprojekten im Bereich „Smart Cities“. Kritisch ist allerdings die geplante Absenkung des Bundesanteils an der Städtebauförderung zu sehen, wenngleich der in Aussicht genommene Mittelansatz in Höhe von 762,35 Mio. Euro noch vergleichsweise positiv ausfällt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich mit Blick auf die Haushaltsberatungen explizit für die Beibehaltung bzw. Aufstockung der Bundesstädtebauförderung als unerlässliches Instrument für eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung ausgesprochen. Der DStGB wird die weiteren Beratungen insofern kritisch begleiten.

Az.: 20.1.4.6-003/001

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