Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 352/2021 vom 29.06.2021

Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen

Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 werden durch die „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen“ Zuschüsse für Investitionen gewährt, mit denen derartige Anlagen umgerüstet werden. Die Richtlinie wurde mit Kabinettbeschluss vom 12. Mai 2021 erneut novelliert, damit künftig auch der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren förderfähig ist. Hierüber hatten wir mit Schnellbrief Nr. 320 vom 07.06.2021 informiert.

Am 10. Juni 2021 hat nun der Bundesanzeiger die „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht. Sie ist damit in Kraft getreten. Weitere Informationen fin-den Sie unter: www.bafa.de/rlt

Insbesondere zu folgenden Punkten sind Anpassungen erfolgt:

  • Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.
    Diese umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kinder-tagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.
  • Es werden stationäre dezentrale und zentrale Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.

Für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlage (vgl. Richtlinie Nr. 6.1) sind im Zuge der Erweiterung zusätzlich Einrichtungen der Rehabilitation, Frühförderstellen sowie Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und Asylantenunterkünfte sowie besondere Wohnformen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ergänzt worden.

Mit den Anpassungen sollen insbesondere potentielle Öffnungsstrategien und nachhaltige Perspektiven für den Wiederbetrieb von Einrichtungen eröffnet werden. Sie ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Az.: 27.2.1-002/002 gr

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