Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 405/1997 vom 05.08.1997
Bundesbodenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 12. Juni 1997 mehrheitlich das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG) verabschiedet. Zeitgleich ist mit dem Gesetzesbeschluß kein untergesetzliches Regelwerk zum Bundesbodenschutzgesetz vorgelegt worden. Hierzu gehört insbesondere eine Rechtsverordnung, in welcher Vorsorgewerte zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie Maßnahmen- und Prüfwerte im Hinblick auf die Altlastensanierung festgelegt werden. Sowohl der Bundesrat als auch die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Vergangenheit stets gefordert, daß zeitgleich mit der Erarbeitung eines Bundesbodenschutzgesetzes auch das untergesetzliche Regelwerk vorgelegt werden muß, damit eine abschließende Beurteilung des neuen Bundesbodenschutzgesetzes insbesondere im Hinblick auf seine finanziellen Auswirkungen auf die Länder und Kommunen möglich ist. Es bleibt nunmehr abzuwarten, welche Änderungen das beschlossene Bundesbodenschutzgesetz im Bundesrat erfahren wird, dem es nunmehr zur Beratung zugeleitet worden ist.
Am 05. Juni 1997 hat der Bundestag außerdem mehrheitlich ein neues Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Auch insoweit wird nunmehr das Bundesratsverfahren eingeleitet. Hauptstreitpunkt dürfte dabei sein, welche Kostenbelastungen auf die Bundesländer wegen des im Gesetz vorgesehenen Ausgleichs von Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft zukommen. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang der Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbodenschutzgesetz und zum Bundesnaturschutzgesetz berichten.
Az.: IV/2 50-10/60-03 qu/sb