Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 604/2009 vom 10.11.2009

Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter

Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der Kosten der kommunal finanzierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2008 um knapp 300 Mio. € auf 3,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 16,0 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung überfordere die kommunalen Haushalte und werde mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen.

Mittlerweile beziehen rund 768.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher um rund 35.000 Personen (+ 4,8 %) angewachsen. Seit dem ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um rund 329.000 ( + 75%) erhöht. Überproportional angestiegen sind die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 nahezu verdreifacht und liegen bei 3,8 Mrd. Euro.

Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. Der Bund darf sich nach Auffassung des DStGB nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen.

 

Az.: III 810-12

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