Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 504/2013 vom 19.08.2013
Bundesbedarfsplan-Monitoring veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur informiert künftig auf ihrer Internetseite zum Netzausbau auch über die insgesamt 36 Leitungsbauvorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz. Die einzelnen Vorhaben werden in einem Steckbrief beschrieben, hinzu kommen künftig auch Informationen zu Terminen, Beteiligungsmöglichkeiten und aktuellen Zeitplänen. Erfasst sind sowohl die Vorhaben, die in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fallen, als auch die Maßnahmen, für die die Länder verantwortlich sind.
Der Internetauftritt zum Netzausbau www.netzausbau.de enthält jetzt Informationen zu den Leitungsbauvorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz. Mit dem Gesetz werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen gesetzlich festgeschrieben. Das Bundesverwaltungsgericht wird künftig erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans sein. (StGB NRW-Mitteilung 349/2013 vom 29.04.2013). Das Bundesbedarfsplangesetz wurde am 1. August 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur hat damit das bereits bestehende Informationsangebot zum Netzausbau erweitert. Bereits seit dem letzten Jahr informiert die Internetseite über den Stand der Ausbauvorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Gleichzeitig mit dem neuen Bundesbedarfsplan-Monitoring hat die Bundesnetzagentur ihren aktuellen Quartalsbericht über die Vorhaben aus dem EnLAG veröffentlicht. Das Bundesbedarfsplan-Monitoring ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de veröffentlicht.
Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes stehen die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen fest. Im nächsten Schritt der so genannten „Bundesfachplanung“ geht es darum, die Trassenkorridore mit einer Breite von 500 bis 1.000 Metern festzulegen, in denen später einmal die Leitungen verlaufen werden. Die ersten Anträge der Netzbetreiber für länderübergreifende Projekte im Rahmen der Bundesfachplanung erwartet die Bundesnetzagentur bis Ende des Jahres.
Az.: II/3 811-00/8