Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 678/2013 vom 10.09.2013

Bundesarbeitsministerium zum Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) keine Fortführung des gescheiterten „ELENA“-Verfahrens. Mit dem IT-Großprojekt ELENA sollte ursprünglich der Einkommensnachweis mithilfe von Chipkarte und Signatur elektronisch erfasst werden. Es sollte die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber und deren zentrale Speicherung sowie die Nutzung der Daten durch Behörden vor allem im Bereich der sozialen Sicherung umfassen. Der DStGB hatte an dem Verfahren die Kosten für die Verwaltungen bemängelt. ELENA wurde 2011 u.a. aus Datenschutzgründen eingestellt. 2012 wurde dann das OMS-Projekt ins Leben gerufen, um alternative Modelle eines elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens zu prüfen. Der Bund sieht hierin keinen ELENA-Nachfolger, man wolle aber bei ELENA gewonnene Erkenntnisse im OMS-Projekt nutzen.

In seiner Antwort (Bundestags-Drs. 17/14348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke führt das BMAS im Weiteren aus, Ziel des Projekts OMS sei die Optimierung der bestehenden Verfahren in der sozialen Sicherung. Mit dem Projekt solle geprüft werden, wie die bestehenden Meldeverfahren verbessert, Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen und möglicherweise neue Verfahren in die Übermittlung integriert werden können.

Die in erster Linie am Verfahren Beteiligten sowie die von den Optimierungsvorschlägen Betroffenen seien in das Projekt einbezogen. Darüber hinaus würden entsprechend eines Kabinettbeschlusses vom 21.09.2011 u.a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Bundesamt für Informationssicherheit, die Beauftragte der Bundesregierung für die Informationstechnik und die Sozialpartner in das Projekt eingebunden. Der Datenschutz und die Informationssicherheit hätten bei OMS hohe Priorität, weshalb es in enger Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie der Beauftragten für Informationstechnik geplant werde.

Das OMS-Projekt befinde sich derzeit in dem Stadium nach Erfassung des Ist-Zustands. Ein ausführlicher Bericht sowie eine zusammenfassende Darstellung stünden der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Projektes www.projekt-oms.de  zur Verfügung. Die Verfahrensbeteiligten hätten rund 110 Vorschläge zu Optimierungsmöglichkeiten eingebracht, von denen zurzeit 30 intensiv untersucht würden. Der Sachstand dieser Prüfung zum 30.06.2013 werde im Rahmen eines Zwischenberichtes dokumentiert, der auf der Internetseite des Projektes veröffentlicht werde.

Die bei ELENA gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse würden nach dem Kabinettbeschluss vom 21.09.2011 im Projekt OMS eingebracht werden. Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH), die sowohl an der theoretischen Vorbereitung als auch an der praktischen Durchführung des ELENA-Verfahrens beteiligt war, erfülle diese Voraussetzungen. (Quelle: hib - heute im Bundestag - Nr. 390)

Zum Hintergrund:  Das Entgeltdaten-Speicherungs-Projekt ELENA wurde vom Bund lange als Bürokratieabbauprojekt angepriesen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbänden hatte dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Brüderle jedoch anhand von Berechnungen verdeutlicht, dass ELENA in der geplanten Form ein klares Verlustgeschäft für die kommunale Ebene darstellt (BV-Schreiben DStGB Aktuell 4210-01 und Pressemitteilung DStGB-Aktuell 4210-16). Darauf kam es 2011 zur kompletten Einstellung des ELENA-Verfahrens. Hierüber berichteten wir in DStGB-Aktuell 2911-01 und 4511-01. (Quelle: DStGB Aktuell vom 26.07.2013)

Az.: III/2 810-12

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