Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 220/2014 vom 07.03.2014

Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl so genannter Aufstocker

Aufgrund einer Statistikrevision hat die Bundesagentur für Arbeit festgestellt, dass weniger Arbeitnehmer als bisher angegeben trotz Vollzeitbeschäftigung auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Deren Zahl ist von Juni 2011 bis Juni 2013 um 113.000 auf 218.000 gesunken. Dies ist ein Rückgang um 31 %. Von den Aufstockern waren knapp 50.000 Alleinstehende. Der Rest hatte deshalb Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen, weil sie mit ihrem Lohn nicht die sozialrechtlichen Bedarfssätze für Familien erreichen. Die Aktualisierung der Zahlen führt zu einer neuen Diskussion über die Mindestlöhne.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro war gerade mit Blick auf die hohe Zahl der sozialversicherungs-pflichtigen Vollbeschäftigten im Hartz-IV-Bezug begründet worden. Die tatsächliche Zahl derer, auf die es zutrifft, ist nun aber um rund 30 % kleiner als unterstellt. Nach Angaben der Arbeitgeberseite müsste ein verheirateter Alleinverdienender mit zwei Kindern in Berlin einen Stundenlohn von mehr als 14 Euro erreichen, um keinen ergänzenden Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen zu haben. Das Bundesarbeitsministerium hat allerdings verlauten lassen, an den Mindestlohnplänen festzuhalten.(Quelle: DStGB Aktuell vom 07.02.2014) 

Az.: III/2 810-2

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