Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 719/2023 vom 30.10.2023

Bund sichert 120 Mio. Euro für Wiederbewaldung und Waldumbau zu

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Weg geebnet für eine fortgesetzte Finanzierung von klimaangepasstem Waldumbau und Wiederbewaldung geschädigter Flächen. Die auslaufenden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschütz (GAK) werden vollständig weitergeführt.

Gefördert werden Maßnahmen zum Waldumbau und zur Wiederbewaldung, die von den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe umgesetzt werden. Der gemeinsame Vorschlag muss vom Parlament im Haushaltsverfahren noch bestätigt werden.

Die GAK-Sondermittel für den Wald laufen 2023 im Bundeshaushalt planmäßig aus. Die GAK-Maßnahmen “Waldumbau” und “Wiederbewaldung” sollen gemäß dem neuen Vorschlag ab 2024 aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf dem bisherigen durch diese Sondermittel erreichten Niveau weiterfinanziert werden können. Dazu werden KTF-Haushaltsmittel und Aufgaben im Bereich Wald im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ zusammengeführt. Damit könnten die für Waldumbau, Wiederbewaldung und klimaangepasstes Waldmanagement insgesamt im KTF eingeplanten Mittel vollständig und optimal eingesetzt werden. Dem BMEL ist dabei wichtig, dass damit jetzt neben den weiter bestehenden und jetzt in das ANK umgeschichteten Mitteln aus dem Wald-Klima-Paket für die Honorierung eines klimaangepassten Waldmanagement auch die dringend benötigten GAK-Mittel für den Waldbereich aus dem KTF mobilisiert werden.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Im Jahr 2019 hat die Politik auf Grund einer damaligen Schadfläche von 100.000 Hektar entschieden, die Waldbesitzenden über vier Jahre (2020–2023) mit Fördermitteln in Höhe von 800 Mio. Euro bei der Wiederbewaldung und den Waldumbau zu unterstützen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung mit 60 Prozent, die Länder mit 40 Prozent. Inzwischen gehen die Bundesländer von einer Schadfläche von 600.000 Hektar aus.

Nach den bisherigen Plänen sollte die GAK-Förderung ab 2024 um 150 Mio. Euro reduziert werden und die Sondermittel für den Wald in Höhe von 121 Mio. Euro planmäßig entfallen.

Der nunmehr ausgehandelte Vorschlag ist zu begrüßen. Die insbesondere für den Klimaschutz dringend nötige Wiederbewaldung der riesigen Kalamitätsflächen und der Waldumbau von Fichten- und Buchenwäldern auf mindestens 2,8 Mio. Hektar sind ohne eine dauerhafte Unterstützung der Waldbesitzenden durch Bund und Länder nicht zu schaffen. Die Waldbesitzenden brauchen dringend eine dauerhafte finanzielle Unterstützung, um die Wälder klimastabil zu machen.

Az.: 26.1-006/003 gr

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