Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 122/2013 vom 18.02.2013

Bund-Länder Treffen zum EEG

Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler haben sich am 14.02.2013 mit Vertretern der Umwelt- und Energieministerien der Länder auf einen Kompromiss für Maßnahmen zur Begrenzung der EEG-Kosten geeinigt. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier ist vorgesehen bei der EEG-Förderung knapp 2 Mrd. Euro bis zum Jahr 2014 einzusparen. Die Kürzungen sollen Neuanlagen betreffen, die nach dem August 2013 ans Netz gehen, aber auch alle Bestandsanlagen, die einmalig 1,5 % weniger Förderung erhalten sollen. Ziel ist es, dass die Umlage für die Förderung nach dem EEG im kommenden Jahr nicht steigt, sondern auf dem aktuellen Niveau von 5,27 ct/Kwh bleibt. Zudem soll mit dem in Eckpunkten skizzierten Entwurf für eine EEG-Reform verabredet werden, dass die Umlage in den Folgejahren nur um höchstens 2,5 % steigen darf. Dabei sollen Umlagen in Höhe von weiteren 700 Mio. Euro wegfallen, indem Ausnahmen für die Industrie gestrichen werden.

Inhalt der Einigung im Einzelnen:

  • Vergütungskürzungen im Bereich Windkraft und Photovoltaik
    • Neue Anlagen sollen ab dem 1. August 2013 in den ersten 5 Monaten nach Anschluss nur den (in der Regel niedrigeren) Marktwert als Förderung erhalten. Das soll 500 Mio. Euro einbringen. Davon ausgenommen werden sollen Photovoltaikanlagen. Zudem soll die Vergütung, die ab dem sechsten Monat gezahlt wird, für Neuanlagen reduziert werden.
    • Für Windenergieanlagen an Land soll die Anfangsvergütung von heute 9 auf 8 ct/kWh gesenkt werden. Der Bonus für die Modernisierung von Anlagen und Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung soll gestrichen werden,
    • bei Photovoltaikanlagen soll es bei den bisher vereinbarten Kürzungsschritten bleiben.
    • Für die übrigen EE-Anlagen soll ab August 2013 die Vergütung einmalig in Höhe von 4 % abgesenkt werden. Zusammen soll das die Kosten um mindestens 100 Mio. Euro reduzieren.
  • Kürzung und Änderung der Direktvermarktung
    • Landwirten soll der Bonus gestrichen werden, den sie für den Einsatz von Gülle in der Biogaserzeugung erhalten. Dies soll auch Anlagen betreffen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden und den Stromkunden 150 Mio. Euro Umlagekosten ersparen.
    • Für alle bestehenden Anlagen würde die Förderung nächstes Jahr pauschal um 1,5 % oder 350 Mio. Euro abgesenkt werden. Das soll für alle Anlagen gelten, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind. Das soll 60 Mio. Euro einbringen.
  • Wegfall der Privilegierung von Eigenerzeugung und Selbstverbrauch
    • Es soll eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt werden, ausgenommen sind Anlagen mit weniger als 2000 kWh sowie Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Weniger Befreiungsausnahmen für energieintensive Unternehmen
    • Mit 700 Mio. Euro soll die Wirtschaft den größten Brocken zur Kürzung beisteuern. In dem Umfang werden Ausnahmen gestrichen, die energieintensiv produzierende Betriebe bisher geltend machen konnten. Die Mindestumlage der Betriebe soll angehoben werden.

Weiteres Vorgehen

Der Bund will bis zum nächsten Energiegipfel am 21. März 2013 mit der Bundeskanzlerin ein gemeinsames Konzept mit den Ländern beschließen. Die Pläne stoßen jedoch seitens der Länder zum Teil auf erhebliche Kritik. Die weiteren Details sollen in einer Arbeitsgruppe beraten werden. Ob die Regelungen zum 1. August 2013 in Kraft treten können, bleibt daher weiter offen.

Az.: II/3 811-00/8

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