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StGB NRW-Mitteilung 565/2006 vom 18.08.2006

Bund gegen Verbot von "Killerspielen"

Das Bundesjustizministerium sieht offenbar derzeit keine Notwendigkeit, sogenannte Killerspiele explizit zu verbieten. Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-DrS. 16/2287) wird die Bundesregierung nach einem Bericht des Nachrichtendienstes heise online (www.heise.de/newsticker/meldung/76492) wird die Bundesregierung angeblich entsprechend antworten. Das Ministerium hielte die Co-Regulierung, die auch Spiele wie Gotcha, Paintball und Laserdromes umfasse, für ausreichend. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) arbeite gut mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zusammen

Auch die Anzahl problematischer Spiele sei gering. Von den 2686 vergangenen Jahr geprüften Titeln erhielten nur 30 Spiele keine Altersfreigabe aufgrund möglicher Jugendgefährdung. Zum Zusammenhang zwischen Gewalt-Spielen und Aggressionen bei den Rezipienten verweise das Ministerium für Jugend u.a. auf die Studie "Medien und Gewalt" (www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=28078.html), die ein breites Spektrum an Korrelationen wiedergebe.

Az.: I/2 102-50-1

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