Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 502/2021 vom 11.08.2021

Bund fördert naturnahe Grünflächen in Städten und Gemeinden

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat seine Förderung für mehr Natur- und Grünflächen in Städten und Gemeinden ausgeweitet. Innerhalb des neuen Förderschwerpunktes Stadtnatur sollen innovative Ansätze für mehr biologische Vielfalt unterstützt werden. Die geförderten Projekte sollen über ihre Region hinaus Wirkung entfalten und weitere Akteure für mehr Natur im urbanen Raum motivieren.

Eine intakte Stadtnatur ist für Städte und Gemeinden von enormer Bedeutung. Mit Straßenbäumen und Parks, naturnahen Vorgärten, begrünten Dächern und Fassaden wird die Luft sauberer, das Wasser zurückgehalten und gefiltert. Nicht zuletzt hat mehr Grün in der Stadt einen positiven Einfluss auf das Mikroklima in unseren Städten und Gemeinden und kann zum Beispiel in Hitzeperioden abkühlend wirken. Alles zusammen verbessert die Lebensqualität. Mit einer großen Vielfalt an Tieren und Pflanzen auch in der Stadt wird gezielt gegen den Artenrückgang vorgegangen und es wird Raum für Naturerfahrung geschaffen.

Nach der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie können Kommunen ab sofort die Förderung von Projekten beantragen, wenn sie den Anteil an naturnahen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich erhöhen und ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen wollen, um die Vielfalt an Naturflächen, Pflanzen-, Tier- und Insekten-arten in Städten und Gemeinden zu verbessern.

Zur Umsetzung der Ziele auf lokaler Ebene werden zudem die Erstellung und Umsetzung kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich beispielhafter Maßnahmen sowie der Einsatz von Biodiversitätsmanager*innen gefördert. Dies ermöglicht Kommunen, sich in relevanten Handlungsfeldern strategisch aufzustellen, um den Herausforderungen des globalen Verlustes an Biodiversität lokal zu begegnen und eigene Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Weitere Informationen zum neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur, zur Antragstellung und Details zur Förderung von kommunalen Biodiversitätsstrategien oder von kommunalen Biodiversitätsmanager*innen er-halten Sie beim Programmbüro des Bundesprogramms Biologische Vielfalt unter:

https://biologischevielfalt.bfn.de .

Die Förderrichtlinie zum neuen Schwerpunkt Stadtnatur finden Sie unter folgendem Link:

https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/Bundesprogramm/FoeRiLi/BPBV_Foerderrichtlinie_2021-07-20.pdf

Az.: 26.0.4-002/001

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