Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 382/2022 vom 21.06.2022

Bund erstattet Kosten für Lärmschutz

Mit einer Änderung des Bundesfernstraßengesetzes werden Anwohner an Umleitungsstrecken von Bundesfernstraßen entlastet. Dies hat der Bundestag am 19. Mai 2022 beschlossen. Der Bundesrat stimmte bereits am 10. Juni 2022 zu. Profitieren sollen Bürgerinnen und Bürger, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken wohnen.

Wenn aufgrund der längerfristigen Vollsperrung einer Bundesfernstraße der Verkehr auf andere Straßen umgeleitet wird, nimmt dort das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung zu. Um diese zu verringern, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden an der Umleitungsstrecke künftig die Ausgaben für passive Schallschutzmaßnahmen – zum Beispiel den Einbau von besonders gedämmten Fenstern – vom Bund erstattet. Voraussetzung ist, dass der Lärmpegel um mindestens drei Dezibel ansteigt, der so genannte Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert.

Die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes kann nach dem erfolgten Beschluss im Bundesrat am 19.05.2022 nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag darauf in Kraft.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

Drucksache im Bundesrat: www.bundesrat.de

Az.: 33.0-003/002

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