Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 225/2013 vom 26.03.2013

Bürgerstiftungs-Preis 2013

Nachdem erstmals vor zwei Jahren erfolgreich der Bürgerstiftungs-Preis der Nationalen Stadtentwicklungspolitik an bundesweit 15 Bürgerstiftungen verliehen wurde, hat das BMVBS in diesem Jahr gemeinsam mit der Bauministerkonferenz der Länder, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und dem Bundesverband Deutscher Stiftungen erneut den Bürgerstiftungs-Preis ausgelobt.

Stadtentwicklung lebt von der Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Darauf baut die Nationale Stadtentwicklungspolitik auf. Das bürgerschaftliche und freiwillige Engagement ist eine wesentliche Säule unseres Gemeinwesens. Die Politik ist darauf angewiesen, sich mit engagierten Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft auszutauschen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln. Mit der erneuten Ausschreibung des Bürgerstiftungs-Preises der Nationalen Stadtentwicklungspolitik möchte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit den Partnern der Ausschreibung erreichen, dass das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland noch stärker positiv öffentlich wahrgenommen und wertgeschätzt wird.

Mit dem Preis sollen Bürgerstiftungen ausgezeichnet werden, die in ihrer Kommune beispielhaft aktiv geworden sind: kooperativ und interdisziplinär, umsetzungsorientiert und innovativ und damit vorbildhaft im Sinne der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Ziel ist es, mit dem Preis mehr Verständnis für das Gemeinwesen, die Kooperation für die Stadtentwicklung und für den sozialen Zusammenhalt sowie die Anerkennung in den Städten und Gemeinden zu schaffen. Bürgerstiftungen sollen so als Partner der Stadtentwicklung bekannter und gestärkt werden.

Alle Bürgerstiftungen, die das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tragen oder es beantragt haben, können sich bis zum 3. Mai 2013 mit einem Erhebungsbogen bewerben. Der Erhebungsbogen sowie weitere Informationen können im Internet unter www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de / Rubrik „Bürgerstiftungs-Preis“ abgerufen werden.

Es stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Eine fachkundige Jury, an der auch der DStGB mitwirkt, entscheidet über deren Verteilung.

Die Meldung zur Teilnahme am Bürgerstiftungs-Preis ist ausschließlich mit dem Erhebungsbogen möglich. Der ausgefüllte Erhebungsbogen muss bis 3. Mai 2013 in doppelter Ausfertigung per Post sowie zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: Quaestio Forschung & Beratung, Friesenstraße 17, 53175 Bonn; lobeck@quaestio-fb.de . 

Für Fragen zum Bürgerstiftungs-Preis stehen Ihnen zur Verfügung: Bei Quaestio: Michael Lobeck, lobeck@quaestio-fb.de, Tel. 0228 55547269 sowie im BMVBS:Sven Heinemann, sven.heinemann@bmvbs.bund.de, Tel. 030 2008-6204.

Az.: II/1 622-40

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search