Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 104/2011 vom 17.02.2011

Bürgermeisterkongress in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) führt am 11. und 12. April 2011 zum vierten Mal gemeinsam mit dem Behördenspiegel den „Bürgermeisterkongress“ durch, bei dem sich jährlich in Bad Neuenahr-Ahrweiler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kreisangehöriger Städte und Gemeinden treffen, um sich über Risiken, Prävention und Krisenmanagement im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auszutauschen und zu informieren (Alle Infos finden Sie unter www.buergermeisterkongress.de).

Es geht hierbei um die Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse wie z.B. verkehrsbedingte Unglücke, Hochwasser oder andere Ereignisse über- oder unterhalb der Schwelle zur Katastrophe. Solche Situationen und die notwendigen Entscheidungsoptionen werden mit Experten analysiert und in Foren näher erörtert. Laut dem bisher geplanten Programm geht es z.B. um die Punkte

·         „Unwettererfahrung Starkregen“

·         “ICE-Unfall von Eschede und seine langfristigen Folgen“

·         “Krisenmanagement auf der Ebene der Gemeinde“

·         “Pandemievorsorge — Logistikkonzepte aus Sicht eines Herstellers“

·         „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“

·         „Stromausfall“

·         „Digitalfunk“

·         “Masterplan Daseinsvorsorge”

·         “Bevölkerungsschutz international: Aktivitäten der EU“

·         “Krisenmanagementausbildung durch Computergestützte Simulation“

·         „Notfallevakuierung von Krankenhäusern und Pflegeheimen“

·         “Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung auf örtlicher Ebene“

·         “Risikoabschätzung bei Großveranstaltungen — Konsequenzen aus der  Loveparade“

·         “Ausbildung und Training als präventive Maßnahme”


Neben Bürgermeisterinnen/ Bürgermeistern sind auch andere Verantwortliche der kreisangehörigen Städte und Gemeinden willkommen. Mehr Informationen zu dem Kongress erhalten Sie unter www.buergermeisterkongress.de (Quelle: DStGB-Aktuell 0611 vom 04.02.2011)

Az.: I 130-01-3

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