Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 243/2014 vom 06.03.2014

Bürgerinitiative "Recht und Wasser" fordert Verbot der Liberalisierung

Die Urheber der europäischen Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ (Right2Water) drängen im Rahmen von mehreren Gesprächen und Anhörungen im Europäischen Parlament (EP) die Kommission dazu, den Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung noch stärker als bisher als wichtiges menschliches Grundrecht anzuerkennen. Die Kommission soll sich zudem rechtlich dazu verpflichten oder verpflichtet werden, die Wasserversorgung in der EU nicht zu liberalisieren.

Diesen beiden Forderungen hat das EP in einer Anhörung nur für den ersten Fall zugestimmt. Unstrittig ist folglich allein, dass der Zugang zu Wasser ein grundlegendes Menschenrecht und damit besonderen Kontrollbedingungen unterworfen ist. Die von Right2Water ebenfalls geforderten Aussagen zur rechtlichen Gestaltung der Wasserversorgung, bei der die Bürgerinitiative eindeutig eine öffentliche Regelung bevorzugt, wurden nicht getroffen. Tenor des EPs war eher, diese Entscheidung den Nationalstaaten zu überlassen.

Die Anhörung wurde vom Umweltausschuss zusammen mit den Ausschüssen für Entwicklung, Petitionen und Binnenmarkt des Parlaments veranstaltet und brachte die Vertreter des "Right2Water"-Bürgerausschusses mit denen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zusammen. Die Kommission wird vor dem 20. März 2014 schriftlich zur Initiative Stellung nehmen.

Die Initiative „Right2Water“ hat bekanntlich ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit ca. 1,8 Mio. Unterschriften aus ganz Europa durchgeführt. Es fordert eine strikte Reglementierung des Wassersektors in umweltpolitischer aber auch binnenmarktrechtlicher Hinsicht. Durch den Erfolg der Aktion hat die Initiative das Recht, vom EP und der Kommission angehört zu werden.

Das Parlament hat in seiner Entschließung vom 03. Juli 2012 anerkannt, dass Wasser eine gemeinsame Ressource der Menschheit und ein öffentliches Gut ist, und dass der Zugang zu Wasser ein fundamentales und universelles Recht sein muss. Dieser Grundsatz gilt aber nicht nur für das EP, sondern ist auch schon so ähnlich in der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgelegt. Insofern gibt es einen politischen Gleichklang zwischen dem EP und der EU-Kommission. Die Diskussion über die rechtliche Gestaltung des Wassersektors ist somit im Grunde keine umweltpolitische, sondern eine binnenmarktpolitische. Hier laufen die politischen Meinungsunterschiede durch alle Organe der EU. Weitere Informationen im Internet unter www.right2water.eu/de .

Az.: II gr-ko

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