Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 476/2013 vom 24.06.2013

Bündnis90/Die Grünen im Bundestag für Lärmschutzgesetz

Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen wollen einen gesetzlichen Anspruch auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung von Lärmschutzgrenzwerten aus dem Straßen- und Schienenverkehr schaffen. Die Finanzierung der Lärmsanierung soll entsprechend der Verursachungsbeiträge der Verkehrsträger auf die jeweiligen Baulastträger verteilt werden.

Die Bundesregierung soll entsprechend eines Antrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Lärm an Straßen und Schienen durch ein Verkehrslärmschutzgesetz reduzieren (Bundestag Drucksache Nr. 17/13915).  Die gesetzliche Regelung soll vor allem den Gesundheitsschutz an bestehenden zu lauten Straßen- und Schienenstrecken gewährleisten. Dabei soll ein Anspruch auf Ausweitung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung eines Gesamtlärmpegels von 65 dB (A) am Tag beziehungsweise 55 dB (A) in der Nacht für Gebiete mit Wohnnutzung geschaffen werden. Weiter soll die Regierung eine umfassende Prüfung zu den Kosten einer Lärmsanierung an Straßen und Schienen vornehmen. Schließlich sollen die Mittel für die Lärmsanierung sowohl an Schienen als auch an Straßen des Bundes auf jeweils 200 Millionen Euro festgelegt werden.

Die gesetzlichen Aufgaben werden genau beschrieben, wer für die Umsetzung verantwortlich sein soll, bleibt unklar. Im Antrag heißt es, dass mit dem Gesetz dafür gewährleistet werden soll, dass: „… eine für Lärm zuständige Behörde bei Überschreitung des Gesamtlärmpegels verpflichtet wird, Lärmminderungsmaßnahmen für ein Lärmsanierungsgebiet im Rahmen eines  Verhandlungsverfahrens mit Bürgerbeteiligung zu entwickeln und umzusetzen.“

Die Vorstellungen zur Finanzierung  sind, dass bei mehreren Lärmquellen eine Kostenaufteilung der Lärmsanierungsmaßnahmen entsprechend der energetischen Verursachungsbeiträge festgelegt werden soll. An den Anteilen der Verkehrsträger an der konkreten Lärmbelastung soll dann der Finanzierungsanteil des jeweiligen Baulastträgers orientiert werden. Der Wortlaut des Antrags kann von der Homepage des Deutschen Bundestages  heruntergeladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713915.pdf .

Az.: II gr-ko

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