Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 500/2014 vom 16.07.2014

Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen

Am 10.07.2014 fand im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Berlin unter Federführung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks die Auftaktveranstaltung im "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" statt. An dieser Veranstaltung nahmen neben den kommunalen Spitzenverbänden auch Vertreter von Mieterbund, Wohnungswirtschaft und weitere Partner teil. Das Bündnis soll Strategien entwickeln, um insbesondere den wachsenden Wohnungsbedarf in Deutschland zu decken. Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ist nachfolgend wiedergegeben: 

„Gute Wohnverhältnisse und bezahlbare Mieten sind wesentliche Voraussetzungen für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der deutsche Wohnungsmarkt ist von erheblichen regionalen Unterschieden geprägt. Regionen mit Wohnungsleerständen stehen Regionen mit einer dynamischen Entwicklung, Wohnungsknappheit sowie stark steigenden Angebots- und Neuvertragsmieten gegenüber. Deutschlandweit besteht ein erheblicher Mangel an generationengerechten Wohnungen und es bedarf weiterhin hoher Anstrengungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. 

Dort, wo viele Menschen Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden, brauchen wir mehr Neubau, die Intensivierung der sozialen Wohnraumförderung und eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den Wohnkosten. Zur Erreichung der demographischen und klimapolitischen Zielsetzungen müssen Investitionen im Gebäudebestand intensiviert werden.  

Daher haben die Unterzeichner heute beschlossen, ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ins Leben zu rufen. Sie wollen gemeinsam die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität vorzugsweise im bezahlbaren Marktsegment verbessern und wirkungsvoll zur Angebotsausweitung in den Ballungsgebieten mit Wohnraummangel beitragen. Die Bündnispartner streben gemeinsam die Deckung des Wohnungsbedarfs durch Neubau sowie Aus-, Umbau oder Modernisierung bestehender Gebäude an. Der sozialen Wohnraumförderung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Für mehr Investitionen in den Wohnungsbau werden die Bündnispartner unter Berücksichtigung der Kompetenzordnung konkrete Vereinbarungen treffen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen, wirtschaftliches Handeln ermöglichen und sozialen Maßstäben gerecht werden. Bund, Länder und Kommunen müssen angemessene und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen gewährleisten sowie sozialpolitische Maßnahmen ergreifen.  

Dabei müssen die wohnungspolitischen Instrumente von Bund, Ländern und Kommunen enger verzahnt und aufeinander abgestimmt werden. Die notwendigen Qualitäten im Wohnungsbau für den Klimaschutz, die Ressourceneffizienz und den demografischen Wandel werden in einer Kommission hinsichtlich ihrer Kosten analysiert. Dabei werden Potenziale für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Bauens aufgezeigt.

Die Bündnispartner verpflichten sich zur intensiven Zusammenarbeit, damit die vereinbarten Ziele erreicht und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden können. Hierzu soll ein gemeinsames Memorandum erarbeitet und im Herbst 2014 von allen Partnern unterzeichnet werden. Die Bündnispartner werden sich regelmäßig treffen, um die Ergebnisse zu evaluieren und über die weitere Ausrichtung des Bündnisses zu beraten. 

Im Übrigen wird auf das DStGB-Positionspapier „Bündnis für Wohnen umsetzen“ verwiesen, welches für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Bauen und Vergabe/Städtebau und Wohnungswesen abzurufen ist.

Az.: II/1 650-09

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