Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 615/2001 vom 05.10.2001

Broschüre zur Eingliederungshilfe

In einer gemeinsamen Broschüre haben die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Informationen zur Entwicklung und Perspektive der Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Begriff "Eingliederungshilfe" steht für eine große Palette von Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel ihrer gesellschaftlichen Eingliederung: von der Tagesstätte für gehandicapte Kinder bis zum Platz in einer Wohneinrichtung für Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen oder Suchterkrankungen. Bereits heute vewenden die Landschaftsverbände rd. die Hälfte ihrer laufenden Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe - im Jahr 2001 sind das 4,5 Mrd. Mar. 80 % davon entfallen auf die beiden Bereiche Wohnen und Arbeiten/Werkstätten. Setzen sich die Steigerungsraten der letzten Jahre fort, werden die Ausgaben allein für diese beiden Bereiche bis zum Jahr 2005 um 1,45 Mrd. Mark wachsen.

Die Broschüre kann beim Presseamt des LVR (Landschaftsverband Rheinland, Kennedy-Ufer-Str. 2, 50679 Köln, Tel.: 0221/809-0, Fax: 0221/809-2009) und der Abteilung Sozialhilfe des LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster, Tel.: 0251/591-01, Fax: 0251/591-218) angefordert werden.

Az.: III 856

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