Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 19/2000 vom 05.01.2000

Broschüre zum neuen Insolvenzrecht

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW hat unter dem Titel "Endlich wieder ohne Schulden. Beratungstellen helfen raus" eine Broschüre herausgegeben, die überschuldeten Haushalten in Nordrhein-Westfalen als Wegweiser durch das Entschuldungsverfahren nach dem neuen Insolvenzrecht dienen soll.

Nach der vom Bundesgesetzgeber beschlossenen, Anfang 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung können überschuldete Privatpersonen von ihrer Restschuld befreit werden. Voraussetzung ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, beispielsweise mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle. Scheitert dies, müssen die Betroffenen ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragen. Nach erfolglosem gerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger entscheidet das Gericht im Verbraucherinsolvenzverfahren. Dann müssen die Schuldner im Regelfall 7 Jahre lang Vermögen und pfändbares Einkommen zur Entschuldung einsetzen, damit das Gericht die Restschuld erlassen kann.

Das Land hat die Arbeit der rd. 200 anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Jahr 1999 mit 8,8 Mio. DM gefördert. In NRW gelten etwa 500.000 Haushalte als überschuldet. In der o.e. Broschüre wird das Verfahren nach dem neuen Insolvenzrecht anschaulich beschrieben. Im Anhang werden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen mit Anschrift und Telefonnummer aufgelistet.

Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW, Broschürenstelle, 40190 Düsseldorf.

Az.: III/2 830-2

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