Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 273/1999 vom 20.04.1999

Broschüre des MURL Boden-Informations-System NRW

In Zuge der Arbeit an der Verbesserung des Bodenschutzes (Schutz vor weiterer Versiegelung wie auch vor Schadstoffeinträgen) hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Februar 1999 die Broschüre "Boden-Informations-System Nordrhein-Westfalen" herausgegeben (Adresse. 40190 Düsseldorf, Tel.: 0211/45 66-0, Fax: 0211/45 66-388).

Das MURL weist auf folgendes hin: Bereits Ende der 80er Jahre wurde im Auftrag der Umweltministerkonferenz ein Konzept zur Erstellung von Boden-Informations-Systemen in den Ländern erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde 1991 mit dem Aufbau des Boden-Informations-Systems NRW (BIS) begonnen. Das BIS wurde im Landesumweltamt NRW eingerichtet und wird von dort betrieben. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Entwicklung, den Aufbau und die derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten des BIS. Sie gibt auch einen Ausblick auf die Weiterentwicklung und eine mögliche Nutzung des BIS über das Internet. Das BIS ist ein modular aufgebautes Informationssystem. Die einzelnen Module wurden den unterschiedlichen Aufgaben im Vollzug des Bodenschutzes angepaßt. So werden im Fachinformationssystem "stoffliche Bodenbelastung" landesweit verfügbare Daten zur stofflichen Belastung von Böden dokumentiert. Digitale Bodenbelastungskarten, die auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte im Maßstab 1 : 50 000 erstellt werden, ermöglichen eine flächenbezogene Darstellung der stofflichen Bodenbelastung und damit die Ermittlung und Abgrenzung von Verdachtsflächen auf schädliche Bodenveränderungen. Informationen über Bodeneigenschaften werden in Bodenkarten dargestellt und vom Geologischen Landesamt im Hinblick auf Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit ausgewertet.

Im Zusammenhang mit den Bemühungen um einen verbesserten Bodenschutz weist die Geschäftsstelle noch einmal auf die Information in den Mitteilungen über das neue Bundes-Bodenschutzgesetz und die geplante Bodenschutzverordnung hin (Nr. 124, 20.02.1999; Nr. 174, 05.03.1999). Es bleibt der negative Umstand, daß die Bodenschutzverordnung noch immer nicht in Kraft ist. Aus diesem Grund, vor allem wegen der dadurch noch fehlenden Prüfwerte, Maßnahmewerte und Vorsorgewerte, ist die praktischen Arbeit mit dem Bodenschutzgesetz bis jetzt nur eingeschränkt möglich. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, daß die Bodenschutzverordnung frühestens im Mai 1999 verkündet werden wird.

Az.: II

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